1876/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Echter One-Stop-Shop für Unternehmen statt Link-Sammlung

 

Der unwirkliche One-Stop-Shop "Unternehmensserviceportal"

Immer wieder wird von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort das Unternehmensserviceportal (USP) als umfassender One-Stop-Shop für Unternehmer_innen angepriesen. Im USP selbst und auf der Webseite des BMDW ist weiters von einem "bequemen Online-Zugang zur Verwaltung der Betriebe" oder von einer "zentralen Stelle" zum Einbringen der Anträge die Rede. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass für zahlreiche Services aber nur auf andere Stellen verwiesen wird.

Im BMDW scheint es eine gewisse Verwirrung hinsichtlich der Bezeichnung "One-Stop-Shop" zu geben. Dieser Begriff wird einheitlich wie folgt definiert:

Das bloße Sammeln und Bereitstellen von Informationen in Form von Anleitungen und Links zu anderen Plattformen genügt dieser Definition wohl nicht. Eine deutliche Diskrepanz zu den Aussagen der zuständigen Bundesministerin hinsichtlich des USPs ist somit offensichtlich.

Beispiel E-Gründung: One-Stop-Shop oder Linksammlung?

Eine elektronische Gründung, zum Beispiel, ist nur bei zwei Rechtsformen (Einzelunternehmer und Ein-Personen-GmbH) möglich. Bei allen anderen Rechtsformen wird den herangehenden Unternehmer_innen lediglich ein Link als Unterstützung im USP geboten. Dazu kommt, dass Nutzer Beschwerden vorbringen, weil Unternehmer_innen in den einzigen zwei Möglichkeiten zur E-Gründung mit einem komplexen Verfahren allein gelassen werden ohne die Möglichkeit, Antworten zu speziellen Fragen einzuholen. Das Beispiel der Gründung zeigt den erheblichen Aufholbedarf, was die Vereinfachung digitaler Behördenwege angeht. Österreich ist im internationalen Ranking zu Unternehmensgründungen weit abgeschlagen: In dieser Kategorie des "Doing Business Ranking" der Weltbank landet Österreich auf Platz 127. Wenn Bundesministerin Schramböck immer wieder erwähnt, dass Österreich zum Spitzenfeld gehören solle, dann sind weitgehende Schritte fällig. Andere Länder, wie z.B. Neuseeland, bieten eine zentrale Seite, auf der für Selbständige alles Relevante gebündelt ist und gleich online abgewickelt werden kann. Auf einer übersichtlichen Seite kann man Firmennummer, Firmennamen, Steuernummer, Umsatzsteuernummer beantragen oder sich als Arbeitgeber anmelden. Gleichzeitig gibt es eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Firmen, die eine Niederlassung gründen wollen. Solchen zentralen und einfachen Anlaufstellen für Unternehmer_innen ist es zu verdanken, dass Neuseeland das Doing Business Rankings der Weltbank (auch hinsichtlich Einfachheit von Gründungen) auf Platz 1 anführt. Solche ambitionierten E-Government-Projekte fehlen in der Bemühungen der österreichischen Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin.

 

Erforderliche Schritte einer Gründung

Eingabe über USP

Link zu anderer Plattform

Gewerbeanmeldung

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Firmenbucheintragung

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Anzeige an Finanzamt

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Anzeige an Sozialversicherung

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Anmeldung Dienstnehmer

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(Bei 5 von 7 Gründungsformen ist das Portal nur eine Linksammlung - E-Gründung nur bei Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH möglich, nicht bei OG, KG, Genossenschaft, GmbH, AG)

 

Ungewisse Zukunft des USP und die Notwendigkeit einer zenbtralen Anlaufstelle für österreichische Unternehmer_innen 

Angesichts der widersprüchlichen Angaben bestehen zahlreiche Unklarheiten in Hinblick auf das aktuelle Angebot sowie auf den Umfang des beabsichtigten weiteren Ausbaus der digitalen Verwaltung und insbesondere des USP. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit dem Digitalisierungsfonds 80 Mio. EUR für den Ausbau von E-Government für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen hat. Konkrete Vorhaben wurden während des parlamentarischen Prozesses immer wieder von NEOS eingefordert. Dazu wird von der zuständigen Bundesministerin auf usp.gv.at explizit auf die Möglichkeit verwiesen, Feedback anzubringen, das zur Verbesserung des USP herangezogen wird. Inwiefern dies tatsächlich erfolgte oder geplant ist, ist ebenso nicht kommuniziert worden.

Es braucht somit nicht viel mehr, als die Umsetzung von alledem was über die Jahre angekündigt und versprochen wurde. Ein Ziel des Ausbaus des E-Government-Angebotes sollte es sein, Unternehmer_innen in Österreich ein zentralisiertes und übersichtliches Tool zur Verfügung zu stellen, mit dem sämtliche Behördenwege einfach und digital erledigt werden können. Bestehende Plattformen sollten daher zu einer einzigen verschmolzen und das Angebot dazu noch massiv ausgedehnt werden. Wie das Beispiel der E-Gründung zeigt, gibt es einiges an Verbesserungspotenzial. Anders als Unternehmensserviceportal oder andere Angebote sollte über eine Plattform von der Steuernummer bis hin zum Gewerbeschein oder Meldungen bei der Sozialversicherung alles zentral erledigt werden können. Sämtliche bearbeitenden Stellen (Finanzämter, Sozialversicherungen, Wirtschaftskammern, etc.) hätte den nötigen Zugriff, um die Anträge im jeweiligen Kompetenzbereich zu bearbeiten. Für Unternehmer_innen würde dies eine deutliche Entlastung im Umgang mit Behörden bedeuten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, bisherige digitale Plattformen zu bündeln und einen echten One-Stop-Shop für Unternehmen, also eine einheitliche, digitale Anmelde- und Abwicklungsstelle, einzurichten. Unternehmen und Unternehmer_innen in Österreich sollten damit die Möglichkeit bekommen, über eine zentrale Anlaufstelle sämtliche Behördenwege digital zu erledigen."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.