1879/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend WKO/AK-Reform: Zügellose Parteienförderung durch Zwangsmitglieder stoppen

Eine parlamentarische Anfrage von NEOS zeigte auf, wie exorbitant hoch die Fraktionsförderung in den Kammern ist – also wie großzügig die Wirtschafts- und Arbeiterkammern mit dem Geld Ihrer Mitglieder umgehen, wenn es darum geht, die Fraktionen und damit vor allem sich selbst zu finanzieren.(1) Trotz einer im internationalen Vergleich sehr hohen Parteiförderung auf Bundesebene greifen Unterorganisationen wie der ÖVP-Wirtschaftsbund, die größte Fraktion in den Wirtschaftskammern, oder die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, die stärkste Fraktion in den Arbeiterkammern, den Zwangsmitgliedern unverschämt tief in die Tasche. Laut Bundeskanzleramt erhalten die Parteien auf Bundesebene heuer EUR 30,9 Mio. Dazu kommen weitere Finanzspritzen auf Landesebene – z.B. in Wien in Höhe von EUR 29,7 Mio. Im Vorjahr machten die Subventionen der Kammern an die Fraktionen insgesamt fast EUR 33 Mio. aus und waren somit höher als die heurige Bundesförderung für Parteien.

Die Wirtschaftskammern zeigen sich wieder besonders hemmungslos, was zum Sittenbild passt, das der kammereigene Kontrollausschuss von der Ausgabenwut in den unterschiedlichen Kammerorganisationen zeichnet. (2) Im Jahr 2020 wurden in der WKO EUR 24,7 Mio. an die Fraktionen ausgeschüttet, während in der Arbeiterkammer rund ein Drittel davon (7,8 Mio.) für Fraktionsförderungen ausgegeben wurde. Zahlreiche Tageszeitungen griffen dieses Thema auf. Angesichts der insgesamt sehr hohen Abgabenbelastung für Unternehmer_innen und Beschäftigte in Österreich müssen die Zwangsbeiträge der Mitglieder sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig genutzt werden. Angemessene gesetzliche Klarstellungen sollen die Möglichkeit schaffen, auch dies Fraktionsförderungen auf das Maß des Notwendigen zu kürzen.

Fraktionsförderungen der Kammern

(2020 Rechnungsabschluss, 2021 Voranschlag)

_scroll_external/attachments/image2021-9-16_10-54-11-1df6689892cef40bd5ba005d46ebb3f8fc176e98df3bfa8057c4876fe0811a34.png

Quelle: Kurier (3)

Ein Problem in diesem Zusammenhang stellt auch die gesetzliche Grundlage dar, die viel zu schwammig formuliert ist. Die vagen Vorgaben im Wirtschaftskammer-, bzw. Arbeiterkammergesetz geben den Kammern den Freiraum, weit über die Grenzen der Notwendigkeit, ja sogar des Anstands, Gelder an Fraktionen auszuschütten. Im Wirtschaftskammergesetz ist die Unterstützung von wahlwerbenden Gruppen im § 19 Abs. 2 Z 5 und § 31 Abs. 3 Z 10 festgehalten. Aus dem ürsprünglich dahinterstehenden Gedanken der Autonomie der Kammern hat sich eine zunehmende Kultur der Maßlosigkeit bei der Mittelverwendung entwickelt. Dies offenbart sich auch im Auswuchs einer Extraförderung, die sich die großen Fraktionen in der Wirtschaftskammer im Juni 2018 und November 2019 gegönnt haben. (4) Entsprechend einem Antrag der Grünen Wirtschaft von 2017 (5) wird daher angeregt, durch gesetzliche Klarstellungen enge Grenzen für die Ausschüttung von Förderungen an wahlwerbende Gruppen in den Kammern zu ziehen. Die für die Aufsicht zuständigen Bundesminister_innen sollen daher zunächst im Einvernehmen mit den jeweiligen Kammern einen gesetzlichen Rahmen ausarbeiten und bis Jahresende entsprechende Gesetzänderungen hinsichtlich einer Senkung der Fraktionsförderungen in den Kammern dem Nationalrat vorlegen.

 

Quellen:

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07077/index.shtml
  2. https://www.derstandard.at/story/2000125912058/kritik-an-ausgaben-der-wirtschaftskammer-blick-in-eines-der-letzten
  3. https://kurier.at/politik/inland/millionen-aus-den-kammern-fuer-die-fraktionen/401486661
  4. https://www.derstandard.at/story/2000121253444/gehts-der-wirtschaftskammer-gut-gehts-den-parteien-gut
  5. https://www.wko.at/service/oe/Top-6-16-Gru-ne-Wirtschaft-Pflichtmitgliedschaft.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesminister für Arbeit werden aufgefordert, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung in Wirtschafts- und Arbeiterkammern sicherzustellen, indem ein konkreter gesetzlicher Rahmen für die Grenzen der Fraktionsförderung gesetzlich verankert und damit eine massive Senkung der finanziellen Ausschüttungen an von wahlwerbenden Fraktionen sichergestellt wird."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.