1890/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Verdoppelung des Schulstartgeldes

Die Covid-19-Pandemie hat auch im zweiten Jahr bei vielen Familien finanzielle Spuren hinterlassen und Gehaltseinbußen oder gar Jobverlust mit sich gebracht. Insbesondere Alleinerzieher*innen sind stark von Armut betroffen oder bedroht. Das wirkt sich auch darauf aus, welche Chancen in der Teilhabe für ihre Kinder ermöglicht werden können.

Der Schulstart ist dabei eine große Belastung für Eltern, denn Schulmaterialen, wie Hefte, Stifte, Sportschuhe, Schultasche, Taschenrechner usw. sind kostenintensiv. Das Ziel der beitragsfreien Schule hält derzeit keinem Praxistest mehr Stand, denn noch immer spielt das Einkommen der Eltern eine zentrale Rolle für die Bildungswege der Kinder. Im Schnitt betragen die Ausgaben der Eltern zum Schulstart zwischen 100 und 300 Euro pro Schulkind.

Laut AK Schulkostenstudie 2021 gaben Familien im Schuljahr 2020/21 insgesamt durchschnittlich 2.132 Euro für den Schulbesuch aller ihrer Kinder aus.[1]

Von sozialer Gerechtigkeit kann hier nicht die Rede sein. Kinder aus einkommensschwachen Familien haben nicht annähernd die gleichen Startbedingungen wie ihre Mitschüler*innen aus finanziell gut situierten Verhältnissen.

Mit der Einführung des Schulstartgeldes, das 2011 erstmals ausbezahlt wurde, wurde eine sinnvolle Maßnahme für Familien und Schüler*innen geschaffen. Finanziert aus dem FLAF, gilt es, diese Unterstützung weiterzuentwickeln, wie beispielsweise durch eine Erhöhung auf 200 Euro jährlich und einer Auszahlung bereits im August.

Die Bundesregierung darf bei diesen belastenden Umständen nicht wegschauen und muss insbesondere im Bildungsbereich ihren Beitrag leisten - zur finanziellen Entlastung der Eltern und deren Kindern, aber auch der Gemeinden und Bundesländer.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert zum Ausgleich der jährlichen finanziellen Mehrbelastung zum Schulbeginn das Schulstartgeld auf 200 Euro zu verdoppeln und rückwirkend für das Schuljahr 2021/22 auszubezahlen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] https://www.schulkosten.at/downloads/SORA_20033_Schulkostenstudie_Endbericht.pdf