1891/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Auszahlung des Schulstartgeldes bereits im August

Mit Schulstart im September sehen sich jedes Jahr Eltern damit konfrontiert, alle benötigten Materialen, wie Hefte, Stifte, Taschenrechner und ähnliches für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zu organisieren.

Viele diese Materialen sind kostenintensiv und aufwendig in der Anschaffung, da oftmals Prospekte und Flyer nach Angeboten und Rabatten durchforstet werden müssen. Insbesondere für Alleinerzieher*innen oder Eltern mit geringerem Einkommen ist der Schulstart eine immense finanzielle Herausforderung.

Deshalb wurde das sogenannte Schulstartgeld eingeführt: Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Eltern für jedes schulpflichtige Kind zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt durch das Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im September. Die Eltern brauchen keinen zusätzlichen Antrag stellen.

Viele Schulmaterialen werden jedoch bereits im Sommer gekauft, da viele Schulen bereits im Juli Bedarfslisten für das kommende Schuljahr an die Eltern versenden.

Eine frühere Auszahlung des Schulstartgeldes wäre deshalb ein guter Schritt, um die Eltern bei der Beschaffung der Schulmaterialien bestmöglich zu unterstützen und die finanzielle Belastung frühzeitig abzufedern.

Die Umstellung wäre ein einmaliger organisatorischer Aufwand, der zu keiner Mehrbelastung führen würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert alle organisatorisch notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit das Schulstartgeld ab dem Schuljahr 2022/23 bereits im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird."

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend