1892/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend einfacher und kostenfreier Zugang zu Verhütungsmittel

Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung bedeutet, dass Frauen und Mädchen die vollen Möglichkeiten haben, Entscheidungen über sich, ihren Körper und ihre Reproduktion zu treffen, ohne Angst vor Gewalt leben zu können und real auch das Wissen und den Zugang zu allen Möglichkeiten zur Umsetzung ihrer diesbezüglichen Entscheidungen zu haben. Frauen und Mädchen müssen selbst entscheiden können, ob, wann und mit wem sie Sex haben und ob und wann sie schwanger werden möchten. Es bedeutet außerdem die Freiheit, medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, wann immer man sie benötigt. Reproduktive Rechte und reproduktive Gesund­heit müssen auch in Krisenzeiten für alle Frauen garantiert werden.

Selbstbestimmungsrechte werden global, aber auch innerhalb Europas immer wieder in Frage gestellt – die Türkei ist vor kurzem aus der Istanbul-Konvention ausgetreten, Polen möchte diesem Negativ-Beispiel folgen, erklärt Teile des Landes zu LGBTIQ-freie Zonen und verbaut den Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch.

Auch in Österreich sind wir noch nicht bei vollständiger Selbstbestimmung und der Gleichstellung der Geschlechter angekommen. Deshalb ist es besonders wichtig, sich für eine umfassende und zeitgemäße sexuelle Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere zur Förderung der Gesundheitskompetenzen einzusetzen, sowie für kostenfreien Zugang zu modernen Verhütungsmitteln und Verhütungsberatung für alle einzusetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt werden aufgefordert, einen einfachen und kostenfreien Zugang zu modernen Verhütungsmittel zu garantieren und eine Abgabe derselben zusätzlich in Familienberatungsstellen, Schulen und Jugendzentren sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss