1893/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Bericht der Kindeswohl-Kommission (Kurzfassung siehe Beilage) – rasche Umsetzung der dort dargestellten Empfehlungen

 

 

Nach neuerlichen umstrittenen und problematischen Abschiebungen von Kindern wurde im Februar 2021 von der Bundesministerin für Justiz eine Kindeswohl-Kommission gem. § 8 BMG eingerichtet. Diese wurde beauftragt, die völkerrechtliche, europäische und nationale Rechtslage, die europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Anwendungspraxis, u.a. im Vergleich zu bereits bestehenden Empfehlungen einschlägiger Organisationen, des Schutzes und der Sicherung des Kindeswohles und der Kinderrechte im gesamten Asyl- und Fremdenrecht zu dokumentieren sowie Kriterien zur Sicherstellung des Kindeswohles zu entwickeln und Empfehlungen abzugeben.

Im Zuge dieser Beratungen sollte eine Evaluierung der praktischen Handhabung und des Stellenwertes des Kindeswohls und der Kinderrechte im österreichischen Recht sowie in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden und eine vergleichende Betrachtung hierzu im internationalen und europäischen Kontext stattfinden.1)

Das hochkarätig besetzte Gremium unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, setzt sich zusammen aus: Hedwig Wölfl (Klinische Psychologin, Geschäftsführerin „die Möwe“, Vizepräsidentin der Liga für Kinder- und Jugendgesundheit und im Vorstandsteam der Österreichischer Kinderschutzzentren), Ernst Berger (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ehem. Kommissionsleiter einer Menschenrechtskommission der Volksanwaltschaft), Helmut Sax (Senior Researcher für Grund- und Menschenrechte mit Forschungsschwerpunkt Kinderrechte am Ludwig Bolzmann-Institut, ehem. Mitglied der unabhängigen Expert*innengruppe des Europarats zu Menschenhandel) und Reinhard Klaushofer (Professor an der Universität Salzburg, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Leiter des Fachbereiches Öffentliches Recht, Völker‑ und Europarecht).

Am 12. Juli 2021 legte die Kindeswohl-Kommission einen fundierten Abschlussbricht 2) vor und gab umfangreiche Empfehlungen ab.

So sollen unter anderem künftig alle Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts, die Kinder betreffen, einer umfassenden Prüfung des Kindeswohles und der Auswirkungen der Entscheidungen auf die Rechte des Kindes unterzogen werden.

 

Es braucht kindergerechte Verfahren und ein umfassendes Kinderrechte-Monitoring sowie die Übernahme der Obsorge für alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge von Beginn an. Insgesamt müssen Verfahren endlich rascher abgewickelt werden.

 

Die Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission sollen nun umgehend umgesetzt werden und dürfen nicht in den Schubladen der zuständigen Ministerien verschwinden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, bis Ende des Jahres 2021 dem Nationalrat und dem Bundesrat Gesetzesvorlagen zu übermitteln, mit welchen die im Bericht der unabhängigen Kommission für den Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohles im Asyl- und Fremdenrecht abgegebenen Empfehlungen (Kurzfassung S 52 ff), umgesetzt werden.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von der Antragsstellerin übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Selbständiger Entschließungsantrag (gescanntes Original)

zur Verfügung.