190/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

 

Durch die vom Bundesminister a.D. Jabloner beantwortete (180/AB) Anfrage (108/J), ist ersichtlich, dass mit Stand 1. Dezember 2019 weit mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staatsbürger waren und 2020 sind.

 

In einzelnen Haftanstalten etwa in Wien, ist der Anteil an ausländischen Häftlingen bereits auf über 70 % angestiegen.

 

Der durchschnittliche Vollkostensatz pro Hafttag betrug im Jahr 2017 127,39 Euro, Im Jahr 2018 129,73 Euro. Im Jahr 2014 waren es 100 Euro.

 

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd.130 Euro an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über mehreren Hunderttausenden Euro pro Jahr bewirken.

 

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familienangehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berücksichtigen. Soziale Aspekte, wie die Verbindung zu Familienangehörigen oder die Verständigung mit der Muttersprache, sind die besten Voraussetzungen für eine Resozialisierung. Dies würde der Justiz auch noch Ersparnisse im Bereich Dolmetscherkosten bringen und die übermäßige Auslastung der Dolmetscher reduzieren.

 

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.897 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren."

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.