1908/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Diskriminierungsverbot wegen Corona-Maßnahmen gegen Gehörlosen und Hörbehinderten

 

 

Gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) ist es dem Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB) 2020 letztlich gelungen, dass die Bedürfnisse hörbehinderter Menschen in die Maßnahmenverordnungsnovelle der Bundesregierung (die am 27.11.20 in Kraft getreten ist) nach fast 9 Monaten (!) Information und Bitten endlich berücksichtigt wurden!

 

Aufgrund der gemeinsamen Beharrlichkeit von ÖSB und ÖBR wurde in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt: „Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.

 

Nähere Infos dazu hier: https://www.oesb-dachverband.at/neues/oesb-aktuell/detail/endlich-hoerbehinderung-ist-in-novelle-zur-covid-19-notmassnahmenverordnung-ab-271120-gueltig-beruecksichtigt

 

Wie uns Vertreter des ÖSB mitteilten, hat sich in den vergangenen Monaten trotz rechtlich verankerten Erleichterungen in der angeführten Covid19-Verordnung mit einer Erleichterung für Hörbehinderte im Alltagsleben nichts geändert. Für Schwerbehinderte werden alltägliche Verrichtungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben als Handelskunde, Fahrgast oder Person, die eine Auskunft verlangt, ein Rezept abholten oder einlösen möchte, im wahrsten Sinne zum Spießrutenlauf.

 

Da das Gegenüber oft gar nicht realisiert, dass gehörlose und schwer hörbehinderte Personen und deren Kommunikationspartner „während der Kommunikation“ von der Maskenpflicht ausgenommen sind, halten sie sich nicht an diese Regelungen. Das verunmöglicht die Kommunikation für eine Personengruppe von rund 1,7 Millionen hörgeschädigter Mitmenschen in unserem Land.

 

Während für andere Corona-Maßnahmen die „Propaganda-Orgel“ täglich rauf und runter auf allen politischen und medialen Kanälen durch die Bundesregierung und deren Vertreter gespielt wird, vergisst man auf diesen Teil unserer Mitmenschen und ihre besonderen Bedürfnisse in Corona-Zeiten.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung normierte Ausnahmebestimmung für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen und deren Kommunikationspartner endlich flächendeckend umzusetzen sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um diese Ausnahmebestimmung für diese Personengruppe mit besonderen Bedürfnissen auch allgemein bekannt zu machen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss.