1912/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung einer Transparenzdatenbank zwecks Erfassung der von der Republik Österreich für Afghanistan bereitgestellten Geldleistungen
Am 26. August 2021 ließen der Bundeskanzler und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verkünden, 18 Millionen Euro im Rahmen eines sogenannten Soforthilfe-Pakets für Afghanistan bereitzustellen. Am 8. September 2021 wurde folgende Aufteilung der Gelder im Ministerrat beschlossen: „Zehn Millionen Euro davon gehen an das UNO-Flüchtlingskommissariat (UNHCR), fünf Millionen Euro an UNO Women und drei Millionen Euro an das UNO-Welternährungsprogramm (WFP)“ (Orf.at 08.09.2021: Regierung beschloss Soforthilfe für Afghanistan). Am 19. September 2021 sprach der Außenminister überraschend von einer Summe in Höhe von 20 Millionen Euro – zwei Millionen seien demnach zusätzlich dem Internationalen Roten Kreuz zugesagt worden.
Der Bundeskanzler selbst gab an, dass man in diesem Jahr „so viel Geld wie noch nie zuvor“ für ein Land – Afghanistan – und dessen Nachbarschaft in die Hand nehme (Der Standard 07.09.2021: Faktencheck: Wie viel Geld Österreich für Hilfe vor Ort ausgibt). In den vorangegangenen 4 Jahren hat Österreich bereits über 11 Millionen Euro in Hilfsprojekte und Entwicklungsprojekte in Afghanistan investiert (Homepage des Bundeskanzleramts 26.08.2021: Kurz und Schallenberg: 18 Millionen Euro Soforthilfe-Paket für Afghanistan).
Es ist festzuhalten, dass zwar die Organisationen ausgewiesen sind, welche die Millionenbeträge erhalten. Die jeweiligen Endempfänger der Gelder und deren konkreter Verwendungszweck bleiben aber im Dunkeln. Eine exakte Aufschlüsselung über die Zwischen- und Endempfänger, sowie über die Zwecke der Investitionen, wäre aber notwendig, um eine effiziente und transparente Mittelverwendung sicherstellen zu können.
Des Weiteren muss Klarheit darüber geschaffen werden, inwieweit die zur Verfügung gestellten Gelder tatsächlich bei der Bevölkerung ankommen, oder ob Teile der Gelder in vermeintlich hilfsbereiten Organisationen verbleiben.
Gerade bei Hilfszahlungen ist die Gefahr groß, dass die vergebenen Mittel korrupten Zwecken zugeführt werden. In Bezug auf die Geberkonferenz für Afghanistan im November 2020 wurde festgehalten: „In der Tat landet ein großer Teil auch der ausländischen Hilfsgelder in den Taschen von Provinzfürsten und hohen Beamten“ (Wiener Zeitung 25.11.2020: „Geberländer haben Korruption geduldet“). In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass rund 40 Prozent des afghanischen Staatshaushaltes auf Hilfsgeldern beruht (Orf.at 07.09.2021: Gesuchter Terrorist wird Innenminister). Selbst UNO-Generalsekretär António Guterres spricht diese Problematik offen an: „Es ist nicht möglich, in Afghanistan humanitäre Hilfe zu leisten, ohne mit den De-facto-Behörden zusammenzuarbeiten“ (APA 13.09.2021: 1,2 Milliarden Dollar bei Geberkonferenz für Afghanistan).
Aberwitzig ist zudem die Argumentation des Bundeskanzlers, wonach mit diesem Sofortpaket Fluchtbewegungen nach Europa verhindert werden könnten. Er selbst trägt nun dafür die Verantwortung, dem UNO-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine finanzielle Zuwendung von 10 Millionen Euro bereitgestellt zu haben – jener Organisation, die fordert, dass die Grenzen für Migranten aus Afghanistan offengehalten werden müssen (Orf.at 08.09.2021: Regierung beschloss Soforthilfe für Afghanistan).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, eine Transparenzdatenbank zwecks Erfassung der von der Republik Österreich für Afghanistan bereitgestellten Geldleistungen zu schaffen. Aus dieser Datenbank ist abzulesen, welchen Zwischen- und Endempfängern welche Summen zugewiesen, sowie für welche Zwecke diese Gelder konkret verwendet werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.