1918/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen, die geeignet sind Grund- und Freiheitsrechte zu beschränken
Vor kurzem wurde im Bericht der Volksanwaltschaft zur Covid-19-Politik im Jahr 2020 der türkis-grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Kurz im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere die freiheitliche Forderung nach einer Generalamnestie wird auf den Seiten 127-129 argumentativ untermauert.
Seit Jahren kommt es in immer kürzeren Abständen mit den Begründungen wie Terrorismusprävention, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, „Pandemie“-bekämpfung usw. zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten.
Auf diese Problematik wurde im Justizausschuss am 21. Februar 2013 den Antrag 1834/AE (betreffend Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen die geeignet sind Bürgerrechte zu beschränken) des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer sowie auch am 21. Juni 2017 mit Antrag 555/A(E) hingewiesen. Beide Anträge wurden mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt, beim ersteren mit dem Hinweis höchstgerichtliche Entscheidungen abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Justiz - wird aufgefordert, eine Evaluierung aller bestehenden gesetzlichen Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte beschränken, durchzuführen und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Aufhebung von überschießenden Maßnahmen vorsieht.“
Es wird darum ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.