1919/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Petra Steger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend keine 2G-Regelung und Zwangsimpfungen im Sportbereich

 

Vor einigen Tagen wurde ein Info-Schreiben des Burgenländischen Fußballverbandes bekannt, wonach es Hinweise darauf gäbe, was den heimischen Fußball in den kommenden Wochen erwarten könnte. Via Mail an alle Klubs des Bundeslandes ging es um mögliche Konsequenzen beim Sport bei einer Einführung von 1G. Es besteht berechtigte Sorge, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene Vereinssport betreiben oder Sportveranstaltungen besuchen dürfen. Sollte dies im gesamten Sportbereich umgesetzt werden, ist der Impfzwang Teil des Lebens der Österreicher geworden.

Der Österreichische Schwimmverband hat sich diesbezüglich ebenfalls zu Wort gemeldet. Die BVZ schreibt dazu: „OSV-Präsident Arno Pajek beruft sich auf die Eindämmung der Pandemie und sieht den Verband in der Vorreiterrolle: „Wir wollen niemand ausschließen, aber wir denken, dass diese Maßnahme [Anm: nur mehr 2G] nötig ist, um weitgehend sicher unseren Sport ausüben zu können.“ Monatelang wurde seitens der führenden Regierungspolitiker versichert, dass die Freiheit unserer Mitmenschen nicht angegriffen wird und auch ein „Impfzwang durch die Hintertür nicht in Frage“ käme.

Sollte die Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden und sich daher Sportler aus dem Vereinsleben zurückziehen, kommt es zumindest bei Jugendlichen aufgrund von Bewegungsmangel zu schlimmen gesundheitlichen Folge- und Langzeitschäden. Die Folgen von Bewegungsmangel reichen über mangelnde körperliche Fitness, Haltungsschäden bis zu geringerer geistiger Leistungsfähigkeit. Spätfolgen im Erwachsenenalter sind der frühere Beginn von Herz-Kreislauferkrankungen und Rückenleiden. Die Bundessportorganisation Sport Austria schreibt auf ihrer Homepage: „Die negativen Auswirkungen eines inaktiven Lebens zeigen sich bereits bei Kindern auf unterschiedlichen Ebenen: Körperlich inaktive Kinder weisen geringere schulische Leistungen auf und haben neben Haltungsschäden einen höheren Fettanteil bis hin zu Adipositas.“

Neben den Kindern werden sich auch erwachsene Hobbysportler immer weniger in Vereinen engagieren. Sport Austria schreibt: So wurde bereits in der im Jahr 2000 durchgeführten Studie „Sport und Gesundheit. Die Auswirkungen des Sports auf die Gesundheit – eine sozio-ökonomische Analyse“ gezeigt, dass nicht die Sportausübung, sondern die Nicht-Sportausübung mehr volkswirtschaftliche Kosten verursacht.

Nicht nur die Sportler, auch impfunwillige Zuschauer, Funktionäre und Betreuer wären bei dieser Regelung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Die Impfbereitschaft der Minderjährigen ist gering, die Fußballplätze kleiner Vereine werden nicht gefüllt, die Spiele müssen abgesagt werden. Wenn ein Drittel der Österreicher nicht geimpft werden wollen, kann man davon ausgehen, dass auch ein Drittel der ehrenamtlichen Helfer das Vakzin verweigern. Die Infrastruktur wird durch das Betretungsverbot zusammenbrechen, der Sport im Amateur- und Hobbybereich erliegen.

Zahlreiche Experten, unzählige ehrenamtliche Funktionäre und tausende Sportler sagen ganz klar Nein zur Impfpflicht, egal für wen und egal in welchem Sport. Es kommt mittlerweile vielen Österreichern so vor, als ob es der Bundesregierung nicht um die Gesundheit der Bürger gehe, sondern darum, auf Biegen und Brechen ihr Zwangsregime durchzusetzen. Anstatt Eigenverantwortung anzuerkennen, kommt es zu staatlichem Zwang.

Profisportler haben ein weiteres Problem: Es ist zu befürchten, dass die Beteiligung an sportlichen Großereignisse an eine Impfplicht gekoppelt wird. Dies würde jedoch dem Recht auf die körperliche Unversehrtheit widersprechen und Sportlern einen enormen Wettbewerbsnachteil einbringen. Einer solchen beruflichen Einschränkung, mit allen daraus resultierenden Nachteilen, lehnen wir strikt ab. Dienstnehmer würden dadurch in ihrem Arbeitsrecht beschränkt werden, verfassungsrechtlich wohl kaum haltbar.

Abgesehen davon, dass Zwangsimpfungen abzulehnen sind, kann es durch Nebenwirkungen derselben zu Ausfällen von Trainingszeiten oder Wettkämpfen kommen. Eine Impfung fordert das Immunsystem. Ärzte raten Spitzensportlern, in Phasen intensiven Trainings oder während der direkten Wettkampfvorbereitung (ca. 14 Tage vor einem Wettkampf) eine Impfung überhaupt zu vermeiden.

Die deutsche Siebenkämpferin Carolin Schäfer schrieb auf ihrem Instagram-Kanal: „Mein Körper sagt Nein. Seit einiger Zeit habe ich mit für uns nicht vorhersehbaren Impf-Nebenwirkungen zu kämpfen, die mein Training sehr stark beeinflussen.“ Sie hatte sechs Wochen mit den Nachwirkungen der Corona-Impfung zu kämpfen, konnte daher nicht professionell trainieren und verpasste bei den Olympischen Spielen eine Medaille.

Anstatt eindimensional verbohrt auf diese neuartigen Impfstoffe zu setzen, braucht es auch im Sport einen Strategiewechsel, etwa in Richtung Selbstverantwortung der Bürger, die Erstellung vernünftiger Hygienekonzepte oder Forschungen im Bereich der Medikamente. Die Gesundheit der Menschen muss im Vordergrund stehen, nicht ihr Impfstatus

Sport muss uneingeschränkt erlaubt sein, ebenso der Besuch sportlicher Wettkämpfe. Ist überhaupt ein Corona-Cluster bekannt, das von Sportlern ausgegangen ist? Ein Gesundheitsminister, der Menschen vom gesunden Sport vertreibt, so sich diese nicht zwangsimpfen lassen, ist eigentlich unvorstellbar. Dieses Sportverbot macht doch gesundheitspolitisch mehr kaputt als es jemals gut machen kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden aufgefordert, sich für Folgendes einzusetzen:

 

·         ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen, insbesondere im Sportbereich;

 

·         keine verpflichtende 2G-Regelung für Sportler, Zuschauer, Funktionäre und Betreuer bei Sportveranstaltungen;

 

·         keine Benachteiligung bei der Sportausübung von ungeimpften Sportlern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen.