1920/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend keine Diskriminierung von Schülern im häuslichen Unterricht

 

§11 Schulpflichtgesetz:

 

(2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule – ausgenommen die Polytechnische Schule – mindestens gleichwertig ist.

(3) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten haben die Teilnahme ihres Kindes an einem im Abs. 1 oder 2 genannten Unterricht der Bildungsdirektion jeweils vor Beginn des Schuljahres anzuzeigen. Die Bildungsdirektion kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die im Abs. 1 oder 2 geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist oder wenn gemäß Abs. 2a eine öffentliche Schule oder eine mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung zu besuchen ist.

(4) Der zureichende Erfolg eines im Abs. 1 oder 2 genannten Unterrichtes ist jährlich vor Schulschluß durch eine Prüfung an einer im § 5 genannten entsprechenden Schule nachzuweisen, soweit auch die Schüler dieser Schulen am Ende des Schuljahres beurteilt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, so hat die Bildungsdirektion anzuordnen, daß das Kind seine Schulpflicht im Sinne des § 5 zu erfüllen hat.

 

 

Aufgrund der völlig chaotischen Corona-Maßnahmenpolitik nehmen immer mehr Eltern für ihre Kinder diese Möglichkeit des häuslichen Unterrichts in Anspruch. Statt darauf im positiven Sinn zu reagieren, und einerseits die Chaos-Politik zu ändern, und andererseits diese Eltern und Schüler zu unterstützen, erfolgte eine Diskreditierungskampagne.

 

So behauptete zum Beispiel der ÖVP-Bildungsminister, dass Lerngruppen unzulässig wären und die ÖVP-Bildungslandesrätin in Oberösterreich rief sogar dazu auf, solche Lerngruppen anzuzeigen.

 

Und das Bildungsministerium will die Regeln für häuslichen Unterricht verschärfen: Zusätzlich zur Externistenprüfung am Jahresende soll künftig schon nach dem ersten Semester der Lernstand der Kinder erhoben werden und Eltern sollen nicht mehr entscheiden können, wo die Externistenprüfung stattfindet. Außerdem sollen den Eltern in Aufklärungsgesprächen die Konsequenzen der Abmeldung verdeutlicht werden.

 

Der NEOS-Bildungsstadtrat in Wien will überhaupt den im Staatsgrundgesetz zugesicherten freien Zugang zum häuslichen Unterricht mit einer Bewilligungspflicht abschaffen.

 

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht seitens der Schulen und Schulbehörden nicht diskriminiert werden, und es zu keiner Verschlechterung für solche Schüler kommt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.