1929/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.09.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Martina Künsberg Sarre, MMMag. Gertraud Salzmann
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abbau von Genderstereotypen in Arbeits- und Lehrmaterialien, insbesondere Schulbüchern
Leider finden sich noch immer Genderstereotypen in Arbeits- und
Lehrmaterialien, insbesondere in Schulbüchern. Um von Anfang an in der
schulischen Bildung darauf zu achten, dass Genderstereotypen weder bewusst noch
unbewusst vermittelt werden, muss bei den Lehrmaterialien und bei der Aus- und
Fortbildung der Pädagoginnen und Pädagogen angesetzt werden.
Im Zuge der Lehrplanüberarbeitung kommt es in den nächsten Monaten und Jahren zu einer verpflichtenden Überarbeitung der Schulbücher. Diese Chance wollen wir nutzen! In den neuen Lehrplänen muss die Einengung auf klassische Rollenbilder und Genderstereoptypen überwunden werden. Auch soll bei Burschen das Interesse für soziale Berufe im Bereich Pflege, Betreuung und Pädagogik geweckt werden. Vor allem ist es unser Ziel, dass Berufsfelder, z.B. im MINT-Bereich, mit hohen Job- und Einkommenschancen jungen Mädchen vermehrt offen stehen[1] und die Berufswahl von jungen Menschen frei von vorhandenen Geschlechternormen getroffen wird. Dazu soll bei der Besetzung von Gutachterkommissionen iSd § 15 SchUG auf ausreichende Gendersensibilität durch eine Verankerung in den Auswahlkriterien für die Kommissionsmitglieder geachtet werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass in den Unterrichtsmaterialen zeitgemäße Rollenbilder verankert werden.
Darüber hinaus wäre es wichtig, in der Fort- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen sicherzustellen, dass auf die (auch unbewusste) Vermeidung von Genderstereotypen (bspw. in Übungsbeispielen oder Hausaufgaben) geachtet wird.[2] Dafür bedarf es einer Sensibilisierung aller im Bildungsbereich tätigen Personen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht sicherzustellen, dass in Hinkunft in den verwendeten Arbeits- und Lehrmaterialien, insbesondere Schulbüchern, auf die Gleichstellung aller Geschlechter geachtet wird und Genderstereotypen weder bewusst noch unbewusst vermittelt werden. Dies soll vor allem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
· Bei der Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern für Unterrichtsmaterialien ist auf ausgewogene Genderkompetenzen Bedacht zu nehmen.
· Bei der Erstellung der Lehrpläne sind Genderstereotypen und klassische Rollenbilder zu vermeiden.
· In den Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten ist auf die Umsetzung und Berücksichtigung von Gendersensibilisierung in der Aus- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen zu achten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.