1937/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.10.2021
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Kunstuniversitäten
Aktuell werden die Leistungsvereinbarungen für die Periode 2022-2024 mit den Universitäten ausverhandelt, bei der ein zweistelliges Milliardenbudget verteilt wird. In der ÖVP/FPÖ-Regierung wäre geplant gewesen noch vor dieser Verteilung die aktuelle Universitätsstruktur zu hinterfragen und Optimierungspotentiale zu suchen:
Um unsere Hochschulen mit ihren Exzellenzfeldern international sichtbarer und damit wettbewerbsfähiger zu machen, sollen Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen geprüft werden.
Auch der Wissenschaftsrat beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Kunstuniversitäten. Bei expliziter Anerkennung bestehender Stärken empfiehlt der ÖWR die Erhöhung der Relevanz und der Exzellenz und Innovation in der Forschung und Lehre. Neben der Förderung von Talenten und von Forschungsexpertisen wird den Universitäten der Ausbau der Kooperationen und des Dialogs empfohlen.
Leider gibt es unter Türkis/Grün keinerlei Interesse, hier Potentiale zu heben. So wurde bereits im Juni 2020 ein Antrag abgelehnt, der lediglich das Ansinnen hatte für ein konkretes Beispiel zu prüfen, inwiefern es Vor- und Nachteile gibt, wenn zwei Kunstuniversitäten, die am selben Ort lehren, zusammengelegt würden.
Die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen sollten nun als Anstoß dienen, diesem Ansinnen doch näher zu treten, so dass zumindest bei den nächsten diesbezüglichen Gesprächen eine fundierte Grundlage für mögliche Optimierungspotentiale vorliegt. Steuermilliarden sollten auf Grund von Fakten und nicht aus ideologischen Gründen verwendet werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. Juni 2022 einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer etwaigen Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.