1945/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pflegemodell Kärnten als Vorbild für Österreich

 

Der Landesparteitag der FPÖ Kärnten hat am 25. September 2021 einen Beschluss zum „Kärntner Pflegemodell“ beschlossen:

 

Kärntner Pflegemodell

 

 

Um die auf uns zukommenden Herausforderungen im Bereich der Pflege lösen zu können, braucht es einen klaren Systemwechsel. Die Devise muss lauten: Daheim statt stationär!

Die Ausgaben des Landes für rund 7.000 Kärntner, die stationär gepflegt werden, steigen stetig an und sind wesentlich höher als die Kosten für etwa 25.000 Pflegegeld-Bezieher, die zuhause versorgt werden. Neben den Kosten, steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit der Bedarf an Pflegekräften. Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 in Österreich mehr als 75.000 Pflegekräfte zusätzlich benötigt werden.

Diese Entwicklung wird mit dem herkömmlichen Pflegemodell weder personell noch finanziell zu bewältigen sein. Um einerseits also die Kosten erheblich zu senken und andererseits die benötigten Pflegekräfte aufbringen zu können, muss die „Ressource Familie“ stärker genutzt werden. Pflegebedürftige Menschen (mindestens von Pflegestufe 1 bis 3) sollten zuhause gepflegt werden, solange es möglich ist.

Die Pflege zu Hause muss einerseits zur Entlastung des stationären Bereichs und zum Verbleib in den eigenen vier Wänden forciert werden, um andererseits gleichzeitig Kosten und Ressourcen zu schonen. Es muss für die Kärntner Bevölkerung wieder eine verlässliche Versorgungs- und Finanzierungssicherheit im Bereich der Pflege geben.

Dazu braucht es eine angemessene finanzielle Unterstützung sowie sozialrechtliche Absicherung für diejenigen im Umkreis der Familie, die diese Aufgabe übernehmen.

Mit einem monatlichen „Pflegescheck“ für die pflegenden Angehörigen, soll die Pflege zuhause für jeden leistbar gemacht werden. Er kann dabei helfen, die Pflege an sich bzw. den Pflegebedarf zu finanzieren, während er den pflegenden Angehörigen gleichzeitig die Möglichkeit gibt, sich selbst zu versichern.

Die Pflege muss also derart gestaltet sein, dass sie auf den demographischen Wandel – vor allem auch in den ländlichen Regionen – reagiert, echte Wahlmöglichkeiten bietet und zudem günstig und hochwertig den Pflegenden und ihren Angehörigen zur Verfügung steht. Es muss auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der zu pflegenden Person wertgelegt werden. Pflege- und Assistenzbedürftige sind in jeder Lage durch Respekt, Achtung und liebevollen Umgang in ihrer Selbstbestimmung und Würde zu unterstützen.

 

Folgende Punkte soll das Kärntner Pflegemodell beinhalten:

-       Pflegescheck

-       Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

-       Steuerliche Entlastung von Pflegeberufen

-       Neue Ausbildungsmodelle (Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild)

 

Die FPÖ fordert die Umsetzung des Kärntner Pflegemodells mit den in der Begründung angeführten Eckpunkten und der Schwerpunktsetzung auf die Pflege zuhause und der Entlastung des stationären Bereichs. Dieses „Kärntner Pflegemodell“ soll bundesweit umgesetzt werden und ein weiteres Modul im Rahmen der österreichischen Pflegereform darstellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

 

-       Die Einführung eines Pflegeschecks

-       Eine soziale Absicherung für pflegende Angehörige

-       Eine steuerliche Entlastung von Pflegeberufen

-       Die Etablierung neuer Ausbildungsmodelle (Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild)

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.