1947/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Löschverbot von Handys von Amtsträgern der Republik

 

Das Forum Informationsfreiheit hat heute eine begrüßenswerte Initiative der Öffentlichkeit präsentiert. Mit einem neuen Dokumentationsgesetz sollen Amtsträger der Republik zu beruflichen Kommunikationsgeräten verpflichtet und das Löschen von Nachrichten auf diesen Geräten unter Strafe gestellt werden. Mathias Huter, Obmann des Forum Informationsfreiheit, führte dazu aus: „Wenn eine solche Affäre erst 5 Jahre später bekannt wird, und dann nur durch einen Zufallsfund, zeigt das, wie sehr es Reformen braucht, um Machtmissbrauch effektiv zu verhindern.

 

In diesem Zusammenhang sei auf die Gesetzesinitiative 743/A (Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird) verwiesen, mit welcher wir das Archivgesetz modernisieren und auf elektronische Kommunikation ausdehnen wollten, welche aber am Widerstand der ÖVP scheiterte. Die Kombination beider Maßnahmen, also einerseits die Erweiterung des Archivgesetzes auf elektronische Kommunikation und andererseits die Verpflichtung, die dienstliche Kommunikation von Amtsträgern nur über Diensthandys zu führen, samt einem damit verbundenen Verbot der Löschung, ist daher eine taugliche Maßnahme, um in Zukunft Schaden von der Republik Österreich durch Korruption abzuhalten bzw. diese in Folge strafrechtlich zu verfolgen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

Entschließung:

 

Die zuständigen Bundesminister, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert, umgehend spätestens innerhalb eines Monats eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten,

 

die eine Verpflichtung für Amtsträger beinhaltet, ihre dienstliche Kommunikation nur über Diensthandys und gewisse Dienste zu führen,

 

die ein strafrechtlich relevantes Verbot der Löschung von Daten dieser Diensthandys vorsieht und

 

die eine Modernisierung des Archivgesetzes vorsieht, wonach auch die elektronischen Kommunikationsformen als archivpflichtig gelten.

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss