1948/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Weiterentwicklung des FH-Sektors
Der österreichische Fachhochschulsektor blickt seit seiner Gründung im Jahre 1994 auf eine beachtliche Erfolgsgeschichte zurück. Mit ihrer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung mit hohem Praxisbezug haben sich die Fachhochschulen im tertiären Sektor als unverzichtbare und bedeutende Hochschuleinrichtungen etabliert. Auch in der heimischen Wirtschaft und im internationalen Kontext sind die Fachhochschulen als qualitätsvolle und innovative Kooperationspartner in vielen Bereichen mehr denn je gefragt.
Die strategische Weiterentwicklung des FH-Sektors basiert auf dem „Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan“, in dem die quantitative und qualitative Entwicklung des Fachhochschulsektors sowie die Finanzierung der FH-Studiengänge für die nächsten Jahre festgelegt werden. Auf Basis des aktuellen FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans 2018/19 – 2022/23 wurden insgesamt 1.450 neue FH-Anfänger/innenplätze geschaffen – und damit bis 2024 insgesamt über 3.700 zusätzliche Studienplätze im FH-Sektor im Bereich Digitalisierung und MINT finanziert. Mit Studienjahr 2020/21 umfasst der FH-Sektor über 502 aktive Studiengänge mit mehr als 58.000 Studierenden. Damit investiert der Bund bis 2023 insgesamt 2,1 Milliarden Euro in den Fachhochschulsektor und schafft dringend benötigte hochschulische Ausbildungsplätze im Bereich MINT und Digitalisierung in alle Bundesländern.
Um die Planungssicherheit im Fachhochschulsektor zu erhöhen, wurde in der FHG-Novelle von 2020 der FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert (vgl. §2a FHG). Demgemäß hat der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen (vgl. §2a Abs. 2 FHG).
Der FH-Sektor soll bedarfsorientiert, qualitätsgesichert und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Dafür sind zwei Aspekte notwendig: Zum einen geht es um die Erstellung einer evidenzbasierten Ausgangslage auf Basis von Zahlen und Fakten. Zum anderen soll der Prozess zur Finalisierung des kommenden FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan ab dem Studienjahr 2023/24 vorangetrieben werden, um die Planungssicherheit für den FH-Sektor zu gewährleisten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, auf Basis von aktuellen Zahlen und Fakten die Erstellung des kommenden dreijährigen FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans voranzutreiben.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.