1956/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Doppelbauer, Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reduzierter Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte
Medizinprodukte unterliegen im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht dem reduzierten Umsatzsteuersatz gem. §10 Abs. 2 UmStG von 10%. Für viele Menschen sind jedoch Medizinprodukte wie Hörgeräte, Lesebrillen, Stützstrümpfe, Rollstühle, u.ä. Teil eines therapeutischen Behandlungsplans und leisten einen wichtigen Beitrag zu Alltagsbewältigung und Schmerz-Management. Es ist aus Sicht der Endverbraucher_innen nicht ersichtlich, weshalb auf Arzneimittel der reduzierte Umsatzsteuersatz von 10% angewandt wird, nicht jedoch auf Medizinprodukte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Der Bundesminister für
Finanzen wird dazu aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die
vorsieht, den Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte analog der
umsatzsteuerlichen Behandlung von Arzneimitteln auf 10% zu
senken."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.