1956/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Doppelbauer, Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reduzierter Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte

 

Medizinprodukte unterliegen im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht dem reduzierten Umsatzsteuersatz gem. §10 Abs. 2 UmStG von 10%. Für viele Menschen sind jedoch Medizinprodukte wie Hörgeräte, Lesebrillen, Stützstrümpfe, Rollstühle, u.ä. Teil eines therapeutischen Behandlungsplans und leisten einen wichtigen Beitrag zu Alltagsbewältigung und Schmerz-Management. Es ist aus Sicht der Endverbraucher_innen nicht ersichtlich, weshalb auf Arzneimittel der reduzierte Umsatzsteuersatz von 10% angewandt wird, nicht jedoch auf Medizinprodukte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, den Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte analog der umsatzsteuerlichen Behandlung von Arzneimitteln auf 10% zu senken."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.