1958/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rahmenabkommen Rettungsdienst

In der Gesundheitsversorgung gibt es oftmals Situationen, in denen Nationalität und Geographie an Bedeutung verlieren. In Folge dessen ist es in diesen nötig, Prioritäten zu setzen. Ein sehr klassisches Beispiel ist der Rettungsdienst. So gibt es pro Jahr rund 200 Einsätze, bei denen österreichische Rettungskräfte in Deutschland tätig werden und rund 130 Einsätze, bei denen deutsche Rettungskräfte in Österreich Einsätze absolvieren. Derartige Fälle werden allerdings in einem rechtsfreien Raum absolviert, da deutsche Ärzt_innen sich in solchen Fällen erst bei der österreichischen Ärztekammer melden müssten. Die naheliegendste Lösung wäre daher der Abschluss eines Rahmenabkommens, wie es eines mit der tschechischen Republik seit 2016 gibt (1) . Aus unerklärlichen Gründen ist Tschechien allerdings das einzige Nachbarland, mit dem es ein derartiges Abkommen gibt. Noch unerklärlicher ist allerdings, dass Verteidigungsministerin Tanner im Jänner 2021 zwei Vorträge in den Ministerrat einbrachte (2), aufgrund derer Verhandlungen mit Ungarn und der Slowakei aufgenommen wurden. Da es keine legitime Faktenbasis dafür geben kann, warum nur mit manchen Nachbarländern für Rechtssicherheit gesorgt werden sollte und mit anderen nicht, ist es Aufgabe der Regierung, die Verhandlungen aufzunehmen und diese Rechtssicherheit mit allen Nachbarländern herzustellen.

(1) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009709

(2) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Mrp/MRP_20210120_45/004_000.pdf

(3) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Mrp/MRP_20210120_45/005_000.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz werden aufgefordert, mit den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Italien und Slowenien Verhandlungen zum Zwecke des Abschlusses eines Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst aufzunehmen und mit allen Nachbarländern ein derartiges Rahmenabkommen analog zu dem mit Tschechien existierenden Rahmenabkommen, abzuschließen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.