196/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Forcierung der österreichischen Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien

 

Eine erfolgreiche Kulturpolitik muss sich an der Förderung der österreichischen Kunst und Kultur messen lassen, insbesondere die Unterstützung junger Talente ist hierbei entscheidend. Als Plattform können in diesem Zusammenhang die öffentlich-rechtlichen Medien eine wichtige Rolle einnehmen. Im Leitbild des ORF wird festgehalten: „Kunst und Kultur sind zentrale Werte für den ORF. Seine Programme und Aktivitäten stimulieren, fördern und vermitteln die kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft. Der Kulturauftrag des ORF gilt der gesamten Bevölkerung und erstreckt sich auf alle Lebensbereiche der Menschen im regionalen, nationalen und globalen Kontext“ (https://der.orf.at/unternehmen/leitbild-werte/leitbild/leitbild-des-orf102.pdf).

Der ÖVP-FPÖ-Regierung war es ein Anliegen österreichische Künstler zu fördern und diese in der Öffentlichkeit verstärkt sichtbar zu machen. In diesem Sinne wurden schon im Regierungsprogramm 2017 folgende Maßnahmen festgehalten: „Unterstützung junger österreichischer Talente durch größeren Stellenwert von österreichischer Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien: Prüfung einer angemessenen „Österreich-Quote“ im Programm von öffentlich-rechtlichen Medien zu reichweitenstarken Sendezeiten, speziell beim Radiosender Ö3, sowie Prüfung einer gesetzlichen Bestimmung, wonach ein angemessener Anteil der Programmentgelte für die heimische Produktion von Spielfilmen, Dokumentationen und Fernsehserien zu verwenden ist“ (Regierungsprogramm 2017-2022, S. 94).

Diese bedeutende Unterstützungszusage für österreichische Künstler, vor allem für junge Talente, fehlt leider im Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen. Dort heißt es lediglich: „Öffentlich-rechtlichen Auftrag im Bereich Kunst und Kultur stärken und klares Profil für ORF III als Kultur- und Kunstsender sowie für Ö1 und FM4 im Bereich des Radios. Abbilden der österreichischen Pop- und Jazzszene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ (Regierungsprogramm 2020-2024, S. 51).

Die Förderung von österreichischen Künstlern und Talenten sollte einer Bundesregierung eine Herzensangelegenheit sein und im Rahmen des Kulturauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Beachtung finden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Aufwertung der österreichischen Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien zu setzen, insbesondere um junge Künstler und Talente zu fördern, sowie eine „Österreich-Quote“ einzuführen. Dadurch ist sicherzustellen, dass österreichischen Produzenten und Künstlern ein entsprechender Anteil am Sendungsvolumen zur Verfügung gestellt wird“.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.