1961/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss
Der Rechnungshof
berechnete im Bundesrechnungsabschluss 2020 erstmals die
Pensionsverpflichtungen für die nächsten 30 Jahre (1).
Insgesamt prognostiziert der Rechnungshof 3200 Mrd. Euro an pensionsbezogenen
Aufwänden im Beamtenpensionssystem und im gesetzlichen Pensionssystem,
denen jedoch nur 1900 Mrd. Euro an Beiträgen gegenüberstehen. Bis
2050 fehlen dem Pensionssystem somit 1300 Mrd. Euro an Beiträgen.
Dieses massive Pensionsloch muss in der Folge mit Steuermitteln aus dem
Bundesbudget finanziert werden, im Konkreten aus der UG22 und UG23. Insgesamt
geht der Rechnungshof von einem kontinuierlich steigenden Pensionsloch aus, das
am Ende des Prognosezeitraums (2050) bei 7 Prozent des BIP liegen soll. Der
unabhängige Rechnungshof ist damit deutlich pessimistischer als die
Prognosen des Ageing-Reports, bei denen neben der EU-Kommission auch die
Regierung involviert ist (2).
Um die Pensionsproblematik bzw. die Budgetproblematik besser sichtbar zu machen, sollen die Pensionsverpflichtungen künftig nicht nur im Anhang des Bundesrechnungsabschluss Platz finden, sondern sollen in die Bilanzen der UG22 und UG23 als Pensionsrückstellungen dargestellt werden. Damit würde auch die tatsächliche Staatsverschuldung in Höhe von 274 Prozent des BIP transparent werden, während die offizielle Staatsverschuldung derzeit "nur" bei 84 Prozent liegt (3).
Quellen:
(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Bundesrechnungsabschluss_2020.html
(2) https://www.derstandard.at/story/2000130086544/wie-gross-die-geldnot-im-pensionssystem-wirklich-ist
(3) https://www.fiskalrat.at/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung
wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Verbuchung der
künftigen Pensionsverpflichtungen der UG22 und UG23 als
Pensionsrückstellungen im Bilanzteil des Bundesrechnungsabschlusses
vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.