1961/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss

Der Rechnungshof berechnete im Bundesrechnungsabschluss 2020 erstmals die Pensionsverpflichtungen für die nächsten 30 Jahre (1). Insgesamt prognostiziert der Rechnungshof 3200 Mrd. Euro an pensionsbezogenen Aufwänden im Beamtenpensionssystem und im gesetzlichen Pensionssystem, denen jedoch nur 1900 Mrd. Euro an Beiträgen gegenüberstehen. Bis 2050 fehlen dem Pensionssystem somit 1300 Mrd. Euro an Beiträgen. Dieses massive Pensionsloch muss in der Folge mit Steuermitteln aus dem Bundesbudget finanziert werden, im Konkreten aus der UG22 und UG23. Insgesamt geht der Rechnungshof von einem kontinuierlich steigenden Pensionsloch aus, das am Ende des Prognosezeitraums (2050) bei 7 Prozent des BIP liegen soll. Der unabhängige Rechnungshof ist damit deutlich pessimistischer als die Prognosen des Ageing-Reports, bei denen neben der EU-Kommission auch die Regierung involviert ist (2).

Um die Pensionsproblematik bzw. die Budgetproblematik besser sichtbar zu machen, sollen die Pensionsverpflichtungen künftig nicht nur im Anhang des Bundesrechnungsabschluss Platz finden, sondern sollen in die Bilanzen der UG22 und UG23 als Pensionsrückstellungen dargestellt werden. Damit würde auch die tatsächliche Staatsverschuldung in Höhe von 274 Prozent des BIP transparent werden, während die offizielle Staatsverschuldung derzeit "nur" bei 84 Prozent liegt (3)

 

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Quellen:

(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Bundesrechnungsabschluss_2020.html

(2) https://www.derstandard.at/story/2000130086544/wie-gross-die-geldnot-im-pensionssystem-wirklich-ist

(3) https://www.fiskalrat.at/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Verbuchung der künftigen Pensionsverpflichtungen der UG22 und UG23 als Pensionsrückstellungen im Bilanzteil des Bundesrechnungsabschlusses vorsieht." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.