Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Melanie Erasim,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Tourismuskasse - Urlaubsansprüche
Die derzeitige Corona Krise stellt Tourismusbetriebe vor finanziell schwierige Herausforderungen. Die Branche ist in ihren Betroffenheiten und Möglichkeiten aktuell sehr unterschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und ganzjahresbetrieb, Take-Away Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering und Branchenvertreter*innen haben bereits öffentlich kundgetan, dass Urlaubsrückstellungen krisenbedingt als belastend wahrgenommen werden. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dennoch wird aus der Branche ein hoher Fachkräftebedarf medial kommuniziert. Die Branche kämpft, aufgrund der instabilen Rahmenbedingungen und des Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, mit erheblichen Schwierigkeiten Mitarbeiter*innen zu lukrieren.
Eine Tourismuskasse (TUAK) würde branchespezifische langfristige Lösungen schaffen. Sie soll einerseits ein Instrument zur Abwicklung von Urlaubs- und Abfertigungsansprüchen sein. Anderseits kann sie – je nach Ausgestaltung- auch Modelle der Aus- und Weiterbildung und der Saisonverlängerung enthalten.
Als zusätzliche betriebliche Unterstützung sollen daher die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer*innen über einen definierten Zeitraum durch die öffentliche Hand übernommen werden und in die Tourismuskasse transferiert werden. Dies würde den Betrieben die aktuell dringend notwendige finanzielle Entlastung bringen und ein Wiedereinstellen von Arbeitnehmer*innen erleichtern. In weiterer Folge beteiligen sich die Betriebe schrittweise an der Abwicklung der Urlaubsansprüche und leisten schrittweise einen monatlichen Betrag zur Deckung der Urlaubsansprüche.
Neben dem Urlaubsanspruch sollen weitere Instrumente zur Branchenattraktivierung gesetzlich ermöglicht werden (z.B. Winterfeiertagsregelung).
Die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer*innen stellen in den Betrieben in der Tourismusbranche, pandemiebedingt, eine zusätzliche Herausforderung dar, die im Sinne der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen abgefedert werden kann und soll.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der die Urlaubsregelung im Sinne der angestrebten Tourismuskasse regelt und der unter Einbindung der zuständigen Sozialpartner und Expert*innen, so rasch wie möglich erstellt werden soll, vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.