1965/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Melanie Erasim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend: Städtetourismus und Kurzarbeit

 

Unter dem Titel „WIFO Studie zeigt: Kurzarbeit ist erfolgreiches Kriseninstrument im Tourismus“ erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am 8. Juli 2021: „Die heimischen Tourismusbetriebe zählen zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Reisewarnungen, Lockdowns und Betretungsverbote entziehen der Branche seit fast einem Jahr die Geschäfts- und Arbeitsplatzgrundlage.“ Und weiters: „Darum haben wir im Vorjahr rasch reagiert und die Kurzarbeit als Instrument laufend weiterentwickelt und verlängert. Damit konnten allein in Beherbergung und Gastronomie rund 147.000 Arbeitsplätze gerettet werden. Das bestätigt auch eine aktuelle WIFO Studie, die dem österreichischen System im Vergleich mit anderen Ländern ein gutes Zeugnis ausstellt und konstatiert, dass die Kurzarbeit das richtige Instrument ist, um Arbeitsplätze zu sichern.“

Die Kurzarbeit wurde im Juni 2021 für den Städtetourismus bis 2022 verlängert. Diese Unterstützung der Betriebe, die unter Einbeziehung der Sozialpartner beschlossen wurde, ist eine notwendige und positive Absicherung sowohl für die Betriebe, als auch für die Arbeitnehmer:innen. Die Welt sieht nach einigen Monaten jedoch hinsichtlich der Einschränkungen durch die Pandemie nicht besser, sondern weiterhin besorgniserregend aus. Auf der Delta-Variante ergeben sich weltweit erneut massive Einschränkungen und Beschränkungen, die insbesondere im Städtetourismus zum Tragen kommen. Eine Ausweitung der Kurzarbeit erscheint daher notwendig.

Die Kurzarbeit bedeutet für die Gastronomie- und Tourismusbranche und den Arbeitnehmer:innen, die in dieser Branche arbeiten, nicht nur finanzielle Einbußen, sondern führen auch dazu, dass sich Arbeiternehmer:innen zunehmend neue Betätigungsfelder zuwenden. Für die Neuorientierung sind nicht nur der Verdienstendgang, sondern auch die fehlenden Zukunftsperspektiven ausschlaggebend. Um diesen Trend entgegenzuarbeiten, müssen die Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhöht werden, insbesondere für jene, die sich in Kurzarbeit befinden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert unter Einbindung der Sozialpartner, alles zu unternehmen, dass eine Verlängerung der Kurzarbeit für die Betriebe und Arbeitnehmer:innen, die im Städtetourismus tätig sind, bis Ende 2022 zu verlängern und die Weiterbildungsmöglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer:innen zu erhöhen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.