1966/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Melanie Erasim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend: Tourismuskasse - Entgeltfortzahlung bei Krankheit von Mitarbeiter*innen und Überstundenabgeltung via TUAK

Die derzeitige Corona Krise stellt Tourismusbetriebe vor finanziell schwierige Herausforderungen. Die Branche ist in ihren Betroffenheiten und Möglichkeiten aktuell sehr unterschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und ganzjahresbetrieb, Take-Away Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering und Branchenvertreter*innen haben bereits öffentlich kundgetan, dass Urlaubsrückstellungen krisenbedingt als belastend wahrgenommen werden. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dennoch wird aus der Branche ein hoher Fachkräftebedarf medial kommuniziert. Die Branche kämpft, aufgrund der instabilen Rahmenbedingungen und des Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, mit erheblichen Schwierigkeiten Mitarbeiter*innen zu lukrieren.

Eine Tourismuskasse (TUAK) würde branchespezifische langfristige Lösungen schaffen. Sie soll einerseits ein Instrument zur Abwicklung von Urlaubs- und Abfertigungsansprüchen sein. Anderseits kann sie – je nach Ausgestaltung- auch Modelle der Aus- und Weiterbildung und der Saisonverlängerung enthalten.

Vor allem für kleine und mittlere Betriebe sind anfallende Krankenstände der Arbeitnehmer*innen ein Problem. Hand in Hand mit diesem Problem gehen anfallende Überstunden der anderen Arbeitnehmer*innen. Letztere sollen zwar vermieden werden, könnten sich jedoch nichtsdestotrotz ergeben. Die Betriebe sollen mit diesen finanziellen Problemen nicht alleine gelassen werden. Über die TUAK wäre sowohl die Auszahlung der Überstunden bzw. die Refundierung der Kosten der Abgeltung in Freizeit, als auch die Übernahme/Refundierung der Entgeltfortzahlungen bei Krankenständen, die sich auf einen Zeitraum, der länger als drei Tage ist, belaufen, möglich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der die Möglichkeit der Übernahme/Refundierung von Überstunden und Krankenentgeltfortzahlungen durch die TUAK ermöglicht und der unter Einbindung der zuständigen Sozialpartner und Expert*innen, so rasch wie möglich erstellt werden soll, vorzulegen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.