Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Melanie Erasim,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Tourismuskasse - Aus- und Weiterbildung
Die derzeitige Corona Krise stellt Tourismusbetriebe vor finanziell schwierige Herausforderungen. Die Branche ist in ihren Betroffenheiten und Möglichkeiten aktuell sehr unterschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und ganzjahresbetrieb, Take-Away Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering und Branchenvertreter*innen haben bereits öffentlich kundgetan, dass Urlaubsrückstellungen krisenbedingt als belastend wahrgenommen werden. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dennoch wird aus der Branche ein hoher Fachkräftebedarf medial kommuniziert. Die Branche kämpft, aufgrund der instabilen Rahmenbedingungen und des Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, mit erheblichen Schwierigkeiten Mitarbeiter*innen zu lukrieren.
Eine Tourismuskasse (TUAK) würde branchespezifische langfristige Lösungen schaffen. Sie soll einerseits ein Instrument zur Abwicklung von Urlaubs- und Abfertigungsansprüchen sein. Anderseits kann sie – je nach Ausgestaltung- auch Modelle der Aus- und Weiterbildung und der Saisonverlängerung enthalten.
Gerade die Tourismusbetriebe mussten, pandemiebedingt, eine hohe Abwanderung qualifizierter Arbeitnehmer*innen verzeichnen. Als Konsequenz dieser Abwanderung ist aktuell ein ausgeprägter Facharbeiter*innenmangel innerhalb der Branche vorherrschend. Dies zeigt, wie wichtig die Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen ist und wie sehr Betriebe von der Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer*innen profitieren. Im Rahmen der TUAK könnte der Bereich der Aus- und Weiterbildung zwischen den Saisonen bzw. die Vermittlung und Abwicklung von externen Ausbildungsangeboten organisiert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch die TUAK ermöglicht und der unter Einbindung der zuständigen Sozialpartner und Expert*innen, so rasch wie möglich erstellt werden soll, vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.