1969/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 13.10.2021 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID‑19-Maßnahmengesetz geändert werden |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Artikel 1 |
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Änderung des Epidemiegesetzes 1950 |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2021, wird wie folgt geändert: |
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In der Überschrift zu § 3 entfällt der Punkt. |
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Zur Anzeige verpflichtete Personen.
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Zur Anzeige verpflichtete Personen
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Artikel 2 |
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Änderung des COVID‑19-Maßnahmengesetzes |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: sofern es einen Kurztitel gibt, ist dieser, lt. den legistischen RL, auch beim Eingang einer Novelle zu verwenden; daher müsste es richtig lauten: Das COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2021, wird wie folgt geändert: |
Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID‑19 (COVID‑19-Maßnahmengesetz – COVID‑19‑MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2021, wird wie folgt geändert: |
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In § 5 Abs. 9 wird das Wort „Inkraftreten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt. |
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(9) Die Bewilligung einer Zusammenkunft kann ab dem Zeitpunkt der Kundmachung einer Verordnung gemäß Abs. 1 erteilt werden, wenn der Zeitpunkt der Abhaltung der Zusammenkunft nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung liegt. Die Bewilligung wird in diesem Fall mit Inkraftreten der Verordnung wirksam.
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(9) Die Bewilligung einer Zusammenkunft kann ab dem Zeitpunkt
der Kundmachung einer Verordnung gemäß Abs. 1 erteilt werden,
wenn der Zeitpunkt der Abhaltung der Zusammenkunft nach dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Verordnung liegt. Die Bewilligung wird in diesem Fall mit
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