1972/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Maßnahmen gegen den ÄrztInnenmangel in Österreich
Eine Umfrage der Wiener Ärztekammer und der Spitalsärztinnen und –ärzte zeigt, dass 52 Prozent dieser Berufsgruppe bereits überlegt haben, sich beruflich zu verändern, knapp ein Fünftel denkt darüber oft oder sehr oft nach. Die Regierungsfraktionen verursachten mit einer Verlängerung der bereits hohen Arbeitsleistung auf bis zu 55 Stunden pro Woche noch eine weitere Belastung für diese Berufsgruppe.
Um den Status Quo der ärztlichen Versorgung aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, jährlich mindestens 1.450 Ärztinnen und Ärzte neu zu beschäftigen, derzeit sind es aber bloß 840.
Auch in den österreichischen Gemeinden herrscht ein eklatanter Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten. Schon jetzt haben 200.000 Menschen in Österreich keinen Hausarzt und keine Hausärztin der Nähe ihres Wohnsitzes – ein Problem, das sich in Zukunft verschärfen wird: in zehn Jahren sind 75 Prozent der heutigen Ärztinnen und Ärzte im pensionsreifen Alter. Ein zentrales Ziel der Gesundheitspolitik muss sein, dass jeder Bewohner und jede Bewohnerin Österreichs einen Hausarzt innerhalb von 10 Minuten Anreisezeit erreichen kann.
Trotz dieses eklatanten Mangels stehen für das Studienjahr 2021/22 für Human- und Zahnmedizin nur 1.740 Studienplätze zur Verfügung. Davon 740 an der Medizinischen Universität Wien, 400 an der Medizinischen Universität Innsbruck, 360 an der Medizinischen Universität Graz und 240 an der Medizinischen Fakultät der JKU Linz. Gleichzeitig gilt eine Kontingentregelung für die Vergabe von Studienplätzen im Bereich Humanmedizin, wonach nur 75 Prozent der Studienplätze Studienwerbenden mit einem Reifezeugnis aus Österreich zukommen sollen. In diesem Jahr haben sich für diese Studienplätze 17.823 Personen interessiert (d.h. zum Aufnahmeverfahren angemeldet) und sind insgesamt 12.777 Interessierte zum Aufnahmeverfahren angetreten.
Untersuchungen zeigten klar, dass gerade die Aufnahmeverfahren für Humanmedizin eine extrem sozial selektierende Wirkung haben (der AkademikerInnenanteil der Eltern von Studierenden ist extrem hoch.). Ebenso basiert auch der ÄrztInnenmangel auf diesem extrem eingeschränkten Zugang zum Medizinstudium.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordnete nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, eine Verdoppelung der Studienplätze in den Fächern Human- und Zahnmedizin unter der Maßgabe umzusetzen, dass diese Studienplätze daran geknüpft werden, dass Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der Ausbildung im öffentlichen Gesundheitsbereich bzw. im Sachleistungsbereich (Kassenvertragsstelle) für eine bestimmte Zeit tätig sind.“
Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss