1975/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Vergütung von kreativen Leistungen im Internet

Nach dem Beschluss der EU-Urheberrechtsrichtline im Jahr 2019, dem lange, kontroversielle Diskussionen vorangegangen waren, liegt nun – wenn auch verspätet – der Begutachtungsentwurf der österreichischen Umsetzung vor. Die Bestimmungen der Richtlinie hätten eigentlich bereits bis zum Juni 2021 in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen.

In den ersten Arbeitspapieren aus dem Justizressort wurden Forderungen der Künstler*innen in Richtung eines starken Urhebervertragsrechtes berücksichtigt. Damit sollte eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Kreativen an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke und Darbietungen auf großen Plattformen erreicht werden. Einige Forderungen der Urheber*innen wurden allerdings gleich von Beginn an nicht umgesetzt, so zB Auslegungsregeln für Verträge, eine zeitliche Beschränkung von Nutzungsverträgen oder die Anpassung von Vertragsbedingungen nach 20 Jahren. Trotzdem zeigten sich die Vertreter*innen der Urheber*innen mit den ersten Arbeitspapieren großteils zufrieden. Der Schock trat jedoch bei Vorlage des Begutachtungsentwurfes ein, da dieser zahlreiche Rückschritte enthält.

Zentral für die Kreativen war in den ersten Arbeitspapieren ein unverzichtbarer und nur an Verwertungsgesellschaften abtretbarer Vergütungsanspruch für die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke und Darbietungen auf großen Plattformen. Dieser ist nun im Begutachtungs­entwurf nicht mehr enthalten. Ebenfalls entfallen ist das Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung und die Verbandsklagebefugnis repräsentativer Vereinigungen von Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen. Diese hätte es ermöglicht, dass Vereinigungen von Urheber*innen klagen können, wenn AGBs oder Formularverträge gegen ein gesetzliches Verbot, die guten Sitten oder berechtigte Interessen der Urheber*innen verstoßen. Von der Initiative Urhebervertragsrecht wird daher der Begutachtungsentwurf als „massiver Rückschritt“ bezeichnet, der weit hinter der deutschen Umsetzung bleibt.

Daher wurde von Seiten der Urheber*innen eine Petition[1] gestartet, die vor allem auch die nachteilige Umsetzung der Richtlinie im Vergleich zu Deutschland thematisiert und die folgende Forderungen stellt:

- eine faire Beteiligung an den Werbeeinnahmen von Google

- vertreten durch unsere Verwertungsgesellschaften direkt mit den Online-Plattformen verhandeln

- unsere Rechte gemeinsam wahrnehmen (lassen)

Damit Kreative auch im digitalen Raum angemessen an der Verwertung ihrer Werke beteiligt werden, muss daher die Regierungsvorlage die entfallenen Passagen zu einem starken Urhebervertragsrecht wieder enthalten.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, wie im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen, Urheber- und Verwertungsrechte im digitalen Raum zu forcieren und zu schützen. Dazu soll dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt werden, die auch ein umfassendes österreichisches Urheber*innenvertragsrecht enthält. Insbesondere soll sie jedenfalls auch einen Vergütungsanspruch für die öffentliche Wiedergabe von Werken und Darbietungen auf großen Plattformen und eine Verbandsklagebefugnis repräsentativer Vereinigungen von Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen enthalten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.openpetition.eu/at/petition/online/urhg-novelle-2021-faires-urheberrecht-fuer-oesterreichische-kuenstlerinnen