198/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend eine rasche Umsetzung der „Initiative gegen Gewalt im Netz“

 

Hasskommentare, Lügengeschichten, Mobbing, Drohungen und Hetze – Hass im Netz ist mittlerweile trauriger Teil unserer Lebensrealität geworden. Immer stärker radikalisieren sich Diskussionen und Debatten im digitalen Raum, sei es in Kommentarspalten auf Facebook oder in Chaträumen diverser Online Plattformen. Im Jahr 2017 fielen bereits 44% aller bei der Beratungsstelle ZARA gemeldeten Fälle in die Kategorie „Internet“, schon im Jahr 2018 ist die Anzahl der gemeldeten Fälle um 30 Prozent gestiegen.

Im Jänner 2017 hat sich eine breite Mehrheit im Nationalrat für ein stärkeres Vorgehen gegen Hass im Netz ausgesprochen. Der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter hat insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung Maßnahmen vorgesehen und gemeinsam mit der damaligen Staatsekretärin Muna Duzdar die „Initiative gegen Gewalt im Netz“ ins Leben gerufen. Darin enthalten waren u.a. die Schaffung unbürokratischer Melde- und Anzeigemöglichkeiten sowie Leitfäden, die über den Umgang mit Hasspostings informieren und dabei auch speziell die Möglichkeit von Entschädigungen nach dem Mediengesetz betonen. Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogramme für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gericht standen ebenso auf der Agenda wie eine generelle finanzielle und personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaften, darunter fünf neue SonderstaatsanwältInnen, mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung zum Thema, die eng mit der Meldestelle gegen Hasspostings zusammenarbeiten sollen.

Erst kürzlich zeigte sich wieder die Dringlichkeit dieser Thematik, wurde doch die frisch angelobte Justizministerin Alma Zadić Opfer zahlreicher Attacken im Netz. Aus diesem Grunde ist es von großer Bedeutung, rasch die im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen zu Hass im Netz umzusetzen und vor allem auch die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Maßnahmen der „Initiative gegen Gewalt im Netz“ und des aktuellen Regierungsprogrammes umfassend und rasch umzusetzen. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die Aufstockung der personellen Ressourcen – inklusive der Etablierung der zugesagten fünf SonderstaatsanwältInnen – gelegt werden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss