1988/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung des Dieselprivilegs

 

Die im österreichischen Steuersystem verankerte steuerliche Begünstigung des Diesels ist im Jahre 2021 aus ökologischer und klimapolitischer Sicht nicht mehr rechtfertigbar. Laut Umweltbundesamt werden in Österreich durch Treibstoffexport allein 2020 Emissionen in der Höhe von etwa 5 Millionen Tonnen CO2 verursacht (also mehr als 20% der vom Verkehrsektor insgesamt verursachten CO2-Emissionen), wovon ein Großteil auf den im internationalen Vergleich geringen Dieselpreis zurückzuführen ist. Dieser Status Österreichs als "Billigtankstelle Europas" führt dazu, dass Transitverkehr durch Österreich unnötig verstärkt wird. Die steuerliche Begünstigung von Dieseltreibstoff hat abgesehen von den CO2 Emissionen weitere umweltpolitische Nachteile: So sind Dieselmotoren überproportional für Luftverschmutzung durch Stickoxide und Feinstaub verantwortlich, welche erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben und für tausende Atemwegserkrankungen mitverantwortlich sind. Vor allem für Kinder, Schwangere und ältere Menschen ist die dadurch verursachte gesundheitliche Belastung erheblich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der vorliegenden Steuerreform die steuerliche Begünstigung des Diesels gegenüber Benzin aufzuheben."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.