1989/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Endlich Abschaffung oder Ökologisierung umweltschädlicher Subventionen

 

Umweltschädliche Subventionen belasten nicht nur das Budget, sondern untergraben - oft kostenintensive - Bemühungen der Republik Österreich, klimapolitische Zielsetzungen zu erreichen. Laut verschiedener Schätzungen werden in Österreich umweltschädliche Subventionen in einer Höhe von bis zu 4,7 Mrd Euro ausgegeben. Die Abschaffung oder Ökologisierung dieser Subventionen oder Förderungen ist seit Jahren eine Forderung von Umwelt- und Klimaschutzexpert_innen. Allerdings sind hier bisher vonseiten der letzten Regierungen keinerlei konkrete Schritte gesetzt worden.

Auch diese Bundesregierung hat in ihrem parlamentarischen Entschluss zum Klimavolksbegehren zwar - wie auch im Regierungsprogramm - ein grundsätzliches Bekenntnis zur Evaluierung der Förderlandschaft abgegeben. Allerdings wurde die darin bis Juli 2021 angekündigte Studie ebenso wenig umgesetzt wie das grundsätzliche Ziel bis 2022 einen Plan für eine ensprechende Abschaffung bzw. Ökologisierung aller kontraproduktiver Subventionen vorzulegen.

Da es sich hier um eine der wichtigsten Klima- und Umweltpolitischen Maßnahmen handelt und seit Jahren von Expert_innen und Umweltorganisationen verlangt wird, ist jedes weitere Zögern verantwortungslos.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und entsprechend des Nationalratsbeschlusses "Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren (503/UEA)" des 26.3.2021 einen konkreten und verbindlichen Fahrplan zur vollständigen Abschaffung oder Ökologisierung aller direkt bzw. indirekt klima- und umweltschädlichen Subventionen auf Bundes- und Landesebene bis 1.1.2022 vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.