1990/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung einer ambitionierteren CO2 Bepreisung bei gleichzeitiger Steuerentlastung

 

Eine grundlegende Ökologisierung des Steuersystems, welche eine sektorübergreifende Besteuerung von klimaschädlichen Emissionen sowie eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit beinhaltet, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der österreichischen Klimaziele leisten und umweltfreundliches Handeln von Bürger_innen und Unternehmen fördern. Die positiven Auswirkungen einer CO2 Steuer werden nicht nur von einer Vielzahl von Expert_innen und Organisationen betont (unter anderem WIFO, Weltbank, IWF, zahllosen Umweltorganisationen sowie einem internationalen Zusammenschluss von über 3500 Ökonom_innen inklusive zahlreicher Nobelpreisträger_innen), sondern werden auch durch das erfolgreiche Beispiel Schweden unterstrichen, wo eine merkliche Senkung der Emissionen trotz positiver Wirtschaftsentwicklung erreicht wurde. 

Die von der Bundesregierung vorgelegte Steuerreform bringt zum einen die versprochene Entlastung der Bürger_innen nicht, weil man auch diesmal bewusst darauf verzichtete, die Kalte Progression abzuschaffen. Die Kalte Progression führt jedoch dazu, dass sich die Bürger_innen ihre für 2022 im Rahmen der Steuerreform angekündigte Entlastung de facto vorfinanzieren.

Zum zweiten ist der CO2 Preis zu niedrig, um den notwendigen Lenkungseffekt zu entfalten. Während Expert_innen grundsätzlich eine CO2 Bepreisung ab etwa 100€ pro Tonne für das Minimum halten und auch der CO2 im ETS Emissionshandel bereits diese Größenordnung eingenommen hat, ist der in der Steuerreform geplante Einstieg bei 30€ im Juli 2022 und schrittweise Anstieg um 5€ pro Jahr bis 2025 komplett unzureichend. Gerade im Mobilitätsbereich, wo der höchste klimapolitische Handlungsbedarf besteht entspricht dieser Preisanstieg auf den Liter Benzin gerechnet den marktüblichen Preisschwankungen. Es braucht also einerseits eine ambitioniertere aufkommensneutrale CO2 Bepreisung entsprechend der Empfehlungen sämtlicher Expert_innen - sowie zeitgleich eine deutliche Entlastung für Menschen und Unternehmen, vor allem in Form einer Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern und der Lohnnebenkosten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den in der Steuerreform angesetzten CO2 Preis entsprechend der Empfehlungen der klimapolitischen Expert_innen deutlich zu erhöhen, um einen klaren ökologischen Lenkungseffekt zu erzielen. Eine solche CO2-Bepreisung muss aufkommensneutral sein, das heisst gleichzeitig hat eine entsprechende steuerliche Entlastung von Bürger_innen und Unternehmen zu erfolgen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.