1994/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Evaluierung der Sammlungstätigkeit der Bundesmuseen im Sinne der Schaffung einer gesamtheitlichen Sammlungspolitik des Bundes

 

Wie dem seitens der Integrated Consulting Group als Bericht an das Bundeskanzler-amt erstellte Projekt „Weißbuch Österreichische Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek“ vom April 2017 entnommen werden kann, gibt es unter anderem im Bereich der Sammlungspolitik des Bundes Verbesserungspotential.

 

So wird in Kapitel „4.2.1 Sammlungspolitik“ des genannten Weißbuches dazu wie folgt ausgeführt:

„Es gab und gibt keine gesamtheitliche Sammlungspolitik des Bundes. Diese Feststellung betrifft sowohl die Weiterentwicklung der staatlichen Sammlungen als Ganzes als auch die Frage einer möglichen Bereinigung bestehender Sammlungs-komplexe sowie die konzeptionelle Ausweitung auf neue Sammlungsinhalte und Sammlungsgebiete. Mangels ausreichender und speziell dafür zugewiesener finanzieller Mittel investieren die Bundesmuseen großteils wenig bis gar nicht in den Ausbau ihrer Sammlungen. Kunst- und Kulturgüter werden somit nicht rechtzeitig gesichert. Gleichzeitig hat sich bei den Kunstmuseen, vor allem über den Umweg langfristiger Leihgaben, ein Wettstreit über die Zuständigkeit der Sammlung moderner und zeitgenössischer Kunst entwickelt. Aufgrund fehlender Mittel ist es zunehmend dem Geschick der Direktoren überlassen, durch Schenkungen und langfristige Leihgaben ihre Sammlungen zu erweitern.

Die Bundesmuseen sind darin zu bestärken, den koordinierten und zielgerichteten Ausbau eine durch inhaltliche Vielfalt und klare Unterscheidbarkeit bestimmten Museumslandschaft zu betreiben.“

 

In einem Katalog werden dann in weiterer Folge von den Autoren nachstehende Maßnahmen im Sinne einer Optimierung der Sammlungspolitik des Bundes angeführt:

 

„1. Festlegung der Eckpunkte einer Sammlungsstrategie für einen langfristigen Zeithorizont (z. B. zehn Jahre) im Rahmen eines Entwicklungsplans. Dieser bildet eine Grundlage für die mittelfristigen Museumskonzepte der Geschäftsführungen.

 

2. Präzisierung und Abstimmung der Sammlungspolitik der ÖNB und der einzelnen Bundesmuseen, insbesondere der Kunstmuseen, auf Grundlage ihrer Kernbestände, um allfällige Schnittstellen eindeutiger zu klären.

 

3. Vorsorge für einen kontinuierlichen Ausbau des durch die Bundessammlungen repräsentierten kulturellen Vermögens Österreichs durch:

− Ausbau der steuerlichen Absetzbarkeit von Schenkungen an Museen, um private Sammler für eine dauerhafte Unterstützung des Sammlungsausbaus zu gewinnen, und

− Entwickeln von zusätzlichen Finanzierungskonzepten wie Matching Budgets von Sponsorengeldern, die für Ankäufe akquiriert werden, um einen zusätzlichen Anreiz für private Finanzierungen zu bieten.

− Wünschenswerte Erhöhung der Ausgaben des Bundes für den Sammlungserwerb.

 

4. Erarbeitung von Richtlinien für die Integration privater Sammlungsbestände in Form von Leihgaben oder Schenkungen.

 

5. Erarbeitung von Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Sammlern und Galerien.

 

6. Wünschenswerter Aufbau eines Nationalfonds/einer Stiftung mit Sonderdotierung für Sonderankäufe von nationaler Bedeutung.

 

7. Motivation der Bundesmuseen zur besseren Nutzung der Sammlungen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Status quo der Sammlungspolitik des Bundes auch vor dem Hintergrund des diesbezüglichen Maßnahmenkatalogs im „Weißbuch: Österreichische Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek“ vom April 2017  zu evaluieren, dem Nationalrat über die Ergebnisse zu berichten und in weiterer Folge jene Maßnahmen zu setzen und Schritte einzuleiten, die auf die Schaffung einer gesamtheitlichen Sammlungspolitik der Bundesmuseen sowie der Österreichischen Nationalbibliothek abzielen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.