1997/A XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundesverfassungsgesetz-B-VG, geändert wird.

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz B-VG 1930 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 5/2021, wird wie folgt geändert.

 

Artikel 11 Abs. 1 Z 3 B-VG lautet:

 

„3. Volkswohnungswesen mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie Maßnahmen zur Baulandmobilisierung für Zwecke des Volkswohnungswesens,“

 

 

Begründung:

 

Verfassungsrechtliche Absicherung der von vielen Bundesländern bereits eingeführten Widmungskategorie „sozialer Wohnbau“. Günstige Grundstücke für den sozialen Wohnbau zu widmen, laufen immer wieder Gefahr vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten und aufgehoben zu werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.