1997/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 14.10.2021 |
Eingearbeiteter Antrag |
Hinweis der ParlDion: Richtig müsste es heißen: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
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Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz B‑VG 1930 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde zuletzt, im Rahmen einer Sammelnovelle, durch BGBl. I. Nr. 107/2021 (Kundmachung am 30.6.2021) geändert. Die Textgegenüberstellung wurde mit dieser Fassung durchgeführt; daher müsste es richtig lauten: Das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2021, wird wie folgt geändert.
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Das Bundes-Verfassungsgesetz – B‑VG, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 5/2021, wird wie folgt geändert. |
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Hinweis der ParlDion: In der NovAo ist es nicht notwendig das zu novellierende Gesetz noch einmal zu erwähnen; daher müsste die NovAo richtig lauten: Artikel 11 Abs. 1 Z 3 lautet: |
Artikel 11 Abs. 1 Z 3 B‑VG lautet: |
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Artikel 11. (1) Bundessache ist die Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: 1. … |
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Artikel 11. (1) Bundessache ist die Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: 1. … |
3. Volkswohnungswesen mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung;
Hinweis der ParlDion: Im Artikel 11 Abs. 1 enden die Ziffern jeweils mit einem ; statt mit einem ,
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„3. Volkswohnungswesen mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie Maßnahmen zur Baulandmobilisierung für Zwecke des Volkswohnungswesens,“ |
3. Volkswohnungswesen
mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung |