1998/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abg. Mag. Ruth Becher

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Benachteiligung der Mieter*innen in den städtischen Ballungszentren durch den Klimabonus

 

 

 

Die von der Bundesregierung in ihrer sogenannten ökosozialen Steuerreform angekündigte Staffelung des Klimabonus, der auf das örtliche Mobilitätsangebot abstellt, benachteiligt die Mieter*innen in den städtischen Ballungszentren und hier vor allem in Wien.

 

In Österreich gibt es rund vier Millionen Haushalte, die als Hauptwohnsitze genutzt werden. Davon heizen 1,2 Millionen mit Fernwärme, 910.000 mit Erdgas und 509.000 mit Heizöl. In Wien werden von insgesamt 911.000 Haushalten rund 442.000 mit Gas beheizt.

 

Die Mieter*innen können zwar nicht über das Heizsystem in ihrer Wohnung mitbestimmen, tragen aber über die Verträge mit den Energieversorgern zur Gänze den CO2-Preis. Das ist nicht nur unsozial, sondern auch ökologisch problematisch, denn die Vermieter*innen haben keinen Anreiz alte, umweltschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen, da die Mieter*innen für die Kosten zur Gänze aufkommen müssen. Hier müssen auch die Vermieter*innen in die Pflicht genommen werden.

 

Durch die regionale Staffelung aufgrund des Mobilitätsangebots fällt der Ökobonus in den Städten niedriger aus, ein dringend notwendiger Ausgleich findet für die Mieter*innen daher nicht statt. Die Höhe des Klimabonus von der Postleitzahl abhängig zu machen bringt so absurde Kuriositäten wie jenes medial verbreitete Beispiel von der Ketzergasse in Wien-Liesing bzw. dem niederösterreichischen Perchtoldsdorf. Gerade Hausnummern, die zu Wien gehören erhalten 100,- Euro, ungerade Hausnummern zählen zu Niederösterreich und erhalten 136,- Euro, obwohl die Verkehrsmittelanbindung für beide Straßenteile gleich ist. Jener Teil der Bevölkerung, der sich um eine verkehrsgünstige Lage bemüht hat wird von der Bundesregierung doppelt benachteiligt, einmal über das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und ein anderes Mal über die Art der Heizung, die die Mieter*innen nicht selbst wählen können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Benachteiligung der Mieter*innen in den städtischen Ballungszentren und hier vor allem in Wien durch die Steuerreform beseitigt und einen notwendigen sozialen Ausgleich vorsieht.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.