1999/A XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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Antrag

 

des/der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) erlassen wird, BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 letzter Satz lautet:

„Nähere Bestimmungen, wer Förderungswerber sein kann, sind in der Richtlinie festzulegen.“

2. Nach § 5 Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:

„(1c) § 2 Abs. 2 letzter Satz in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.“

 

Begründung:

Durch die Änderung in § 2 Abs. 2 letzter Satz wird eine sprachliche Bereinigung bewirkt.

  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.