2002/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten KO Kickl, Michael Schnedlitz, Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Inseratenstopp für das System Türkis

 

Bereits 2020 sorgten die immens hohen Ausgaben der Regierung für Inserate und Werbung für Aufsehen. Die Bundesregierung warb um rund 47,3 Millionen Euro, wie von der RTR ausgewiesenen Medientransparenzdaten zeigen:

 

Bildquelle: derstandard.at[1]

 

Gegenüber 2019 bedeutete das mehr als eine Verdreifachung der Werbeausgaben. Die Inserate und Kampagnen der Regierung übersteigen damit die staatliche Presseförderung (rund 8,9 Millionen Euro/Jahr) um ein Vielfaches – allein das Bundeskanzleramt gab nur im ersten Quartal 2021 bereits mehr als 8,9 Millionen Euro aus:

 

Bildquelle: medien-transparenz.at[2]

 

Um die Stellung als größter Werbekunde des Landes zu sichern, schloss die türkis-grüne Bundesregierung zudem 2021 über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) Rahmenverträge über 180 Millionen Euro[3] für vier Jahre für Mediaagenturleistungen sowie 30 Millionen[4] für vier Jahre Kreativagenturleistungen ab.[5]

 

Eine Studie des Medienhauses Wien[6] nahm vorweg, was durch die Hausdurchsuchungsanordnung[7] betreffend das persönliche Umfeld von Sebastian Kurz offenkundig wurde: „Aus Forschungssicht müssen wegen der sehr intransparenten, willkürlichen Inseratenvergabe der Bundesregierung „Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme“, wie sie von der EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatlichkeitsbericht“ zu Österreich formuliert wurden, geteilt werden.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Regierungsausgaben für Werbung und Inserate durch folgende Maßnahmen stark begrenzt:

 

·         Kostendeckel: Regierungsinserate dürfen die Höhe der staatlichen Presseförderung nicht überschreiten.

·         Transparenz: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Vergabe mit dem Ziel, dass jedes die Grundvoraussetzungen erfüllende Medium das Anrecht hat – anteilig an seiner Reichweite – Inserate zu schalten.

·         Kontrolle: Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jährlich einen Evaluierungsbericht zuzuleiten, der offenlegt, inwieweit durch die Informationspolitik eine größtmögliche Zahl der Bürger erreicht wurde.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.



[1] https://www.derstandard.at/story/2000122529737/ausgaben-fuer-regierungswerbung-auf-rekordhoch

[2] https://www.medien-transparenz.at/flows

[3] https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge/91628

[4] https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge/88789

[5] https://www.unzensuriert.at/content/117009-mitten-in-der-corona-krise-regierung-will-kuenftig-180-millionen-euro-fuer-inserate-und-werbung-ausgeben/

[6] http://mhw.at/cgi-bin/file.pl?id=535

[7] https://www.tagesstimme.com/2021/10/06/dokumentiert-das-ist-der-hausdurchsuchungsbefehl-gegen-kurz-und-oevp