2003/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Kickl, Michael Schnedlitz, Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren

 

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren und seine 320.239 Unterstützer haben klar und deutlich gezeigt, dass das System der Gebührenhoheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Disposition steht.

 

Derzeit erhält der ORF von den verbliebenen Gebührenzahlern monatlich 17,21 Euro aus Radio- und Fernseh-Entgelt. Das sind in etwa zwei Drittel der Gesamtgebühren, die GIS-pflichtige Haushalte entrichten müssen. Insgesamt nimmt der ORF so jährlich rund 650 Millionen Euro bei einem Jahresumsatz von gut einer Milliarde Euro ein. Zusätzlich zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder hinzu. Die Landesabgabe variiert. In der Steiermark ist sie mit 5,80 Euro am höchsten. Dort fallen insgesamt 26,73 Euro an Gebühren an. In Oberösterreich und Vorarlberg gibt es dagegen keine Abgabe an das Land und die Gebühr ist mit 20,93 Euro spürbar billiger.

 

Wie Medien über entsprechende Pläne des neuen ÖVP-nahen[1] ORF-Generaldirektors Roland Weißmann und der schwarz-grünen Bundesregierung berichten, soll nunmehr auch wer ORF-Inhalte via Streaming am Laptop oder Mobilfunk konsumiert, ab 2022 GIS-Gebühr bezahlen müssen.[2] Das Programmentgelt soll zudem für alle um 8 Prozent erhöht werden und würde sich damit um fünf Cent auf 60 Cent pro Tag bzw. um 1,38 Euro auf 18,59 Euro pro Monat weiter erhöhen.[3] Insgesamt könnte der ORF damit künftig mit Gebühreneinnahmen von ca. 700 Millionen Euro rechnen – sofern die gebührenpflichtigen Haushalte in etwa auf dem derzeitigen Niveau bleiben.[4]

 

Dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wurde der ORF jedoch schon in den letzten Jahren nicht mehr in dem Ausmaß gerecht, wie es das Gesetz vorsieht und von den Gebührenzahlern daher zu Recht bemängelt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ORF-Gesetzes und des Rundfunkgebührengesetzes zur Abschaffung der ORF-Gebühren zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.



[1] https://www.fob.rocks/edtstadler-weissmann-dance-wird-zum-politikum/

[2] https://www.unzensuriert.at/content/135470-ab-2022-orf-regierung-wollen-gis-pflicht-auch-fuer-streaming/

[3] https://orf.at/stories/3231191/

[4] https://www.diepresse.com/6040672/orf-gebuhrenerhohung-um-acht-prozent-vollig-deplaziert