2004/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Christian Hafenecker, MA, Dr. Martin Graf, Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Koppelung der österreichischen Steuergelder für die Entwicklungszusammenarbeit an Rücknahmeabkommen
Trotz der massiven Belastungen, welche die schwarz-grüne Bundesregierung den österreichischen Steuerzahlern auferlegt, werden immer höhere Summen für die Entwicklungshilfe im Ausland bereitgestellt. Dabei leidet die österreichische Bevölkerung nicht nur beträchtlich unter dem wirtschaftsfeindlichen Corona-Diktat der Bundesregierung, sondern auch unter den enormen Steuererhöhungen. Die Deckung der Kosten für Mittel des täglichen Bedarfs wird für immer mehr Österreicher und Österreicherinnen aufgrund dieser außerordentlichen Preissteigerungen zur immer größeren Herausforderung.
Obwohl Entlastungen und Hilfen für die eigene Bevölkerung dringend notwendig wären, werden stattdessen jedes Jahr hunderte Millionen Euro österreichischen Steuergeldes für Entwicklungshilfe ins Ausland verschoben – ohne, dass die konkreten Zwecke und Endempfänger dieser Gelder transparent gemacht werden würden.
Gleichzeitig brechen Wellen illegaler Migrationsströme über Österreich und Europa herein, wobei die Rückführung illegaler Migranten nicht einmal ansatzweise funktioniert. Als Folge stieg die Zahl untergetauchter abgelehnter Asylwerber in den Millionenbereich (Kurier 07.06.2019: Unsichtbar in der EU: Eine Million taucht vor Rückführung unter).
Fehlender Mut des ÖVP-Bundeskanzlers ist sicherlich ein Faktor, warum unter der schwarz-grünen Bundesregierung Rückführungen völlig unzureichend durchgeführt werden. Ein anderer Grund dafür ist, dass die Herkunftsländer sich gegen die Wiederaufnahme ihrer Bürger wehren. Vor allem die Geldflüsse, gespeist aus den Steuertöpfen europäischer Staaten, welche die illegalen Migranten in ihre Heimatländer überweisen, werden dort sehr wohlwollend aufgenommen.
Europäische Staaten sollten sich gegen diese Machenschaften endlich zur Wehr setzen. Österreich kann und sollte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Da den Herkunftsländern ja offensichtlich bei der Rücknahme ihrer Bürger finanzielle Anreize fehlen, sollten sämtliche Mittel der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung geknüpft werden, dass die Empfänger die illegal nach Österreich eingereisten Migranten zurücknehmen müssen.
Gerade weil die Europäische Union bei der Aushandlung von Rücknahmeabkommen in den letzten Jahren zum Nachteil aller Mitgliedstaaten vollkommen versagt hat, sind endlich nationalstaatliche Initiativen angebracht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung zu koppeln, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen. Sollte ein Herkunftsland sich einem derartigen Rücknahmeabkommen verweigern, ist unverzüglich die Überweisung von Geldern, welche Österreich im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt hätte, einzustellen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.