2008/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Pfandausnahme für Grundnahrungsmittel: Kein Pfand auf Milch!

 

Die EU-Richtlinie zu Single-Use-Plastic sieht vor, dass Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 zu zumindest 77 und bis zum Jahr 2029 zu zumindest 90 Prozent getrennt gesammelt und auch recycelt werden müssen. Als Getränke im Sinne der Richtlinie gelten auch flüssige Milchprodukte.

Durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetz 2002[1] wird die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt, im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, nähere Bestimmungen hinsichtlich der Einführung eines Pfandsystems per Verordnung festzulegen – insbesondere über die Produktgruppe, die Art des Materials, die Organisation, die Material- und Finanzflüsse, die koordinierende Stelle und deren Aufgaben, die Pfandhöhe, die Kennzeichnung, die Registrierung der Beteiligten und der Produkte, die zu übermittelnden Daten und Intervalle, die Verwendung der nicht ausbezahlten Pfandbeträge (Pfandschlupf) und die Rücknahmepflicht der Letztvertreiber. Zur Erreichung der Sammel- und Recyclingziele soll für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall ein Pfand eingehoben werden.
Eine Mitwirkung des Bundesministeriums für Landwirtschaft ist nicht vorgesehen.

Die Studie „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg“[2] im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bereits den Umsetzungspfad vor und kalkuliert mit einem Pfand von 20 bis 30 Cent. Medial kolportiert wird eine Pfandhöhe von 25 bis 30 Cent.[3] Kostet ein Liter Milch in der 1l PET-Flasche heute 1,35 Euro, würde die Erhöhung bei einem Pfand von 0,30 Euro einer Preiserhöhung von 22,22 % bedeuten – den Milchbauern bringt das nichts. Eine Marktverschiebung von Milch-Kunststoffflaschen zu Milch-Getränkeverbundkartons erachtet die Studie zudem für „eher unwahrscheinlich“. Eine Ausnahme für Milch wird unter Verweis auf den geringen Marktanteil in der Studie schlichtweg abgelehnt: „In Österreich ist der Anteil an Milch in Kunststoffgetränkeverpackungen sehr gering, es muss daher nicht von hygienischen Problemen bei der Sammlung ausgegangen werden.“

Als erste und einzige Partei hat die FPÖ in der XXVII. GP mittels Antrag im Nationalrat ein für die Kunden aufkommensneutrales Pfandsystem gefordert.[4] Aufkommensneutral bedeutet im Sinne des Antrages, dass der Konsument nicht Belastungsträger eines Systems werden darf, dessen Vorteile entweder dem Fiskus, der Entsorgungsindustrie oder dem Handel zukommen – je nach geltender Verordnung der Ministerien. In einer Situation, in der Lebensmittelpreise steigen, darf Pfand jedoch keinesfalls ein zusätzlicher Preistreiber sein – insbesondere nicht bei Grundnahrungsmitteln und Milch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der in Österreich ein Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern eingeführt wird. Waren, welche die Grundbedürfnisse der Österreicherinnen und Österreicher abdecken – insbesondere Milch – dürfen nicht bepfandet werden.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss ersucht.



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01104/index.shtml

[2] https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/publikationen/kgv.html

[3] https://kurier.at/wirtschaft/einwegpfand-fuer-plastikflaschen-und-dosen-passierte-den-ministerrat/401767866

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00298/index.shtml