201/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

 

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgründe dafür sind zum einen die schlechtere Bezahlung und fehlende Beitragszeiten auf Grund von Kindererziehung anzuführen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Mit der vollen arbeitsrechtlichen Anrechnung der Karenzzeiten wurde ein großer Erfolg erzielt, von dem vor allem Frauen profitieren. Denn durch die volle Anrechnung der Karenzzeiten werden bisherige Nachteile beim Urlaubsanspruch, bei der Kündigungsfrist oder beim Aufrücken im Gehaltsschema beseitigt.

Am Ende des Arbeitslebens erhalten aber die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerechnet bekommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Bereits mit Entschließung 105/E XXVI. GP des Nationalrates vom 19. September 2019 wurde die damalige Bundesministerin durch die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates aufgefordert, diese Maßnahmen umzusetzen. Es ist jetzt höchst an der Zeit zu handeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales