2012/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,
Genossinnen und Genossen
betreffend Verlängerung des Covid-19 Härtefallfonds
Die Covid-19-Pandemie hat Österreichs Wirtschaftsbetriebe hart getroffen. Seit 2019 gab es mehrere Lockdowns und Maßnahmen, die den Betrieb vieler Unternehmen verunmöglicht oder stark eingeschränkt haben.
Die Beherbergung und die Gastronomie haben etwa noch einen weiten Weg aus der Krise vor sich. Hier lag die Wertschöpfung im 2. Quartal 2021 laut Statistik Austria im Vergleich zum Vorkrisenniveau bei 47,7%. Auch für Branchen wie die SchaustellerInnen, MarktfahrerInnen und FremdenführerInnen ist die Krise noch lange nicht vorüber.
Es sind die Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU), die besonders unter den Folgen der Pandemie leiden. Sie sind auf Unterstützung angewiesen, um ein Fortbestehen ihres Betriebes und ihrer Existenz zu gewährleisten.
Der Härtefallfonds kann laut derzeit geltenden Richtlinien für die Betrachtungszeiträume Juli, August, September 2021 bis zum 30. Oktober 2021 beantragt werden. Um das wirtschaftliche Comeback für Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU) nicht zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, muss der Härtefallfonds unbedingt verlängert werden.
Die aktuellen Verschärfungen rund um die 2G-Regel, die hohen Infektionszahlen sowie Diskussionen über regionale Lockdowns verschärfen die Situation der Betriebe wieder.
FremdenführerInnen, Gastronomiebetriebe aber auch die Branche der körpernahen Dienstleistungen sind wieder verstärkt von den Verschärfungen betroffen.
Eine Verlängerung des Härtefallfonds ist daher dringendst geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume ab September 2021 weiterhin ermöglicht wird. Darüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, auch über 2021 hinaus zu unterstützen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.