2016/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung

 

Investitionen in qualitätsvolle Elementarbildung und Kinderbetreuung sind in mehrfacher Hinsicht lohnend: Dem Kind ermöglichen sie einen guten Start in die Bildungslaufbahn, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Für die Eltern schaffen sie die Möglichkeit, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und aus eigener Kraft ein ausreichendes Familieneinkommen erwirtschaften können. Der öffentlichen Hand ersparen sie Ausgaben und Einnahmenentfall an vielen anderen Stellen, vom Alleinverdienerabsetzbetrag über "Reparaturkosten" für schulische Probleme bis hin zum Arbeitslosengeld.   

Das hat auch Österreichs Sozialpartnerschaft längst erkannt und fordert einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes, nicht zuletzt auch um dem in vielen Branchen herrschenden Fachkräftemangel entgegenzutreten, indem mehr Frauen für den Arbeitsmarkt mobilisiert werden.

Klar ist, dass es für einen solchen Rechtsanspruch und die damit einhergehende Angebotsausweitung notwendig ist, bedeutend mehr Elementarpädagog_innen auszubilden und ausgebildete Pädagog_innen durch bessere Arbeitsbedingungen im Beruf zu halten oder für diesen zurückzugewinnen. Dies gilt umso mehr, da die Elementarpädagogik selbst unter einem Fachkräftemangel leidet und, dass auch für die dringend notwendige Qualitätsverbesserung (in deren Kern eine bessere Fachkraft-Kind-Relation steht) bedeutend mehr Pädagog_innen benötigt werden.

Um beides, nämlich den quantitativen und den qualitativen Ausbau der Elementarbildung und Kinderbetreuung, unter einen Hut zu bekommen, fordern die unterzeichneten Abgeordneten die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern einen klugen und engagierten Stufenplan zu entwickeln, mit dem 

Die Rolle des Bundes ist dabei eine wesentliche, da ihm die Ausbildung der Pädagog_innen obliegt und da er über die 2022 zu erneuernde 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik auch Einfluss auf die Länder ausüben kann, damit sie die Arbeitsbedingungen für das Personal und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder entsprechend verbessern. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen verbindlichen Stufenplan zu entwickeln, der die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung und Elementarbildung ab dem 1. Geburtstag des Kindes zum Ziel hat. Darin soll ein Zeitplan für den qualitativen und quantitativen Ausbau des Elementarbildungs- und Kinderbetreuungsangebots definiert werden. 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, einen ersten Meilensteinen bereits in der laufenden Legislaturperiode zu verankern, nämlich einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungs- und Elementarbildungsplatz ab dem 2. Geburtstag des Kindes (=Ende des arbeitsrechtlichen Karenzanspruchs) ab September 2024. Für weitere Meilensteine sind weitere, über diesen Zeitraum hinausgehende, definierte Zieldaten vorzusehen."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.