202/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

Noch nie war die Auswahl an Produkten aus den verschiedensten Ländern so umfangreich wie heute. Die Kennzeichnung auf der Verpackung soll die Konsumenten dabei unterstützten, jene Lebensmittel auszuwählen, die dem eigenen Geschmack und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Um beim Kauf von Lebensmitteln und Rohstoffen ausreichend Informationen für diese Entscheidung zu erhalten, braucht es eine nachvollziehbare und exakte Kennzeichnung. Ein Schritt in diese Richtung ist eine strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung. Dadurch wird eine Verwechslung mit „österreichischen“ Produkten unterbunden, wenn die enthaltenen Hauptzutaten nicht aus unserem Land kommen.

Weiters muss eine lückenlose Herkunftskennzeichnung verpflichtend für jene Produkte eingeführt werden, die nur wenig verarbeitet wurden – dies gilt vor allem für den tierischen Bereich. Zudem ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch in Großküchen erstrebenswert.

In weiterer Folge braucht es für diese Kennzeichnungspflicht systematische Kontrollen durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden, um den Handel und die Gemeinschafts-
verpflegung auf deren Einhaltung zu prüfen. Zusätzlich bedarf es einer größeren Unterstützung der freiwilligen Systeme, da diese – wie zum Beispiel das AMA-Gütesiegel – den Konsumenten Sicherheit geben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln sicherstellt und unter anderem folgende Punkte umfasst:

·          strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung,


·          Herkunftskennzeichnung jener Produkte, die nur wenig verarbeitet sind (vor allem für den tierischen Bereich) und

·          Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Großküchen.

Ferner soll es eine größere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.