2020/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenter Rechnungsabschluss der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

 

Die Baubranche hat es geschafft, im Laufe der zweiten Republik sozialpartnerschaftliche Sonderregelungen zu kreieren, die sich oft stark von jenen anderer Branchen unterscheiden. Manche dieser Regelungen mögen nachvollziehbar und berechtigt sein, andere wiederum kann man nur als Privilegien ansehen, die zwar auf den ersten Blick von den Sozialpartnern und damit der Branche selbst finanziert werden, schlussendlich aber auf Konsument_innen und die öffentliche Hand abgewälzt werden können. Anders als andere Branchen lobbyiert die Baubranche ihre branchenspezifischen Regelungen recht leise durch das Parlament, wo eine "Sozialpartnereinigung" in der Regel unhinterfragt abgenickt wird, und zimmert sie damit in Gesetze, nicht in den Kollektivvertrag.

Intransparenz bei der BUAK

Kernstück der Sonderregelungen und durchführendes Organ ist in diesem Zusammenhang die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die jene sozialpartnerschaftlichen vereinbarten und parlamentarisch abgenickten Einigungen umsetzt und durchführt. Transparenz, was die Finanzierungskapazitäten und die gesamte Gebarung anbelangt, scheinen für die BUAK Fremdwörter zu sein. Bisher musste sich der Gesetzgeber stets auf die Angaben der BUAK und des Ministeriums verlassen, wenn es um Fragen der Finanzierung und Gebarung ging. Gerade gegenüber dem Gesetzgeber wurde immer wieder argumentiert, dass die BUAK nur auf Grundlage sozialpartnerschaftlicher Einigungen handle und deshalb die Vorlagen nicht kritisch hinterfragt werden sollten.

Riesiges Finanzloch: Verpflichtungen gegenüber Bauarbeitern nicht durch Vermögenswerte gedeckt

Wie eine aktuelle Anfragebeantwortung  zeigt, hat sich in der Abfertigungssparte der BUAK ein enormes Finanzloch von rund 830 Mio. Euro aufgetan. Das bedeutet, dass die Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von knapp 1060 Mio. Euro nur zu 20 Prozent (230 Mio. Euro) mit Vermögenswerten gedeckt sind. Insgesamt beträgt das Finanzloch in der BUAK 405 Mio. Euro, wobei Überschüsse aus einzelnen Sparten nicht zur Defizitabdeckung anderer Sparten verwendet werden dürfen.

Sanierung der BUAK mit öffentlichen Mitteln

Vonseiten der Sozialpartner wird argumentiert, dass die BUAK nur in einem vernachlässigbaren Maße öffentliche Mittel erhalte, doch letztlich wird das intransparente System nicht von den Sozialpartnern selbst finanziert, sondern in Form der Baukosten von Konsumenten, Arbeitnehmern und der öffentliche Hand. Um für mehr Transparenz in der BUAK zu sorgen, soll die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gesetzlich dazu verpflichtet werden, den jährlichen Rechnungsabschluss auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gesetzlich dazu verpflichtet, den jährlichen Rechnungsabschluss auf ihrer Webseite zu veröffentlichen und einen Sanierungsplan für den Sachbereich Abfertigung vorzulegen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.