2021/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot von Funktionärsfotos in Inseraten von Kammern

 

Die großen österreichischen Kammern verschwendeten 2020 etwa EUR 29 Mio. für großteils sinnbefreite Inserate, die sehr häufig als Eigenwerbung für die roten und schwarzen Kammerfunktionäre genutzt wurden. Relativ auffällig sind dabei unter anderem der ÖVP-Wirtschaftskammerfunktionär Walter Ruck und der SPÖ-Arbeiterkammerfunktionär Markus Wieser, die sich wöchentlich auf Kosten der Zwangsmitglieder in Tageszeitungen abbilden lassen. Pikant dabei ist, dass beide erwähnten Kammerfunktionäre - ähnlich wie einst der Inseratenprofi Stadtrat (und später Verkehrsminister) Werner Faymann - höhere Ämter anstreben, es aber Kammerwahlen trotz Briefwahl mit minimalen Sicherheitsstandards nicht einmal schaffen, 40 Prozent der Zwangsmitglieder zur Wahlurne zu bewegen.

Für Mitglieder der Bundesregierung ist eine solche Vorgangsweise, nämlich das Verwenden eigener Portraits in Ministeriumsinseraten, nicht mehr zulässig, nachdem diese Praxis in Folge der Faymann-ÖBB-Inserateaffäre gesetzlich unterbunden worden ist. Inserate von Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sind gleich zu bewerten wie Regierungsinserate: Mit fremdem Geld soll niemand Werbung für die eigene politische Karriere schalten dürfen. Aus diesem Grund müssen auch Kammerinserate mit Fotos von Kammerfunktionären in der selben Logik verboten werden.

Das übertrieben hohe Inseratevolumen der Kammern spiegelt sich natürlich auch in einer sehr kammerfreundlichen Medienberichterstattung wider, weil es in Österreich bekanntlich "für´s Inserat ein Gegeng´schäft" gibt (Zitat NRPräs Wolfgang Sobotka [1]).

Selbstdarstellung der Kammerfunktionäre mittels Kammerinseraten

 

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Quelle: "Tiroler Tageszeitung", "Die Presse", "Heute"

 

[1] https://zackzack.at/2020/12/11/sobotka-vor-laufender-kamera-fuers-inserat-gibts-ein-gegengeschaeft/ 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das sogenannte "Kopfverbot" bei Inseraten auf die österreische Selbstverwaltung ausweitet."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.