2023/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Teure Gutachten bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltes benachteiligen Selbständige

 

Selbständig Erwerbstätige haben bei Unterhaltsstreitigkeiten wesentlich mehr Kosten als Unselbstständige zu tragen, zumal es der Praxis der Gerichte entspricht, in Unterhaltsverfahren, in denen der von selbständig Erwerbstätigen für ihre Kinder zu bezahlende Unterhalt festzusetzen ist, zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage Gutachten von Buchsachverständigen zur Ermittlung des wirtschaftlichen Nettoeinkommens einzuholen. Derartige Gutachten kosten im Durschnitt € 1.000,00.  Im Gegensatz dazu kann die Unterhaltsbemessungsgrundlage bei unselbständig Erwerbstätigen durch Einholung einer Lohnauskunft über die letzten sechs Monate beim jeweiligen Dienstgeber des Unterhaltspflichtigen kostenlos ermittelt werden. Nach der Rechtsprechung ist bei selbständig Erwerbstätigen nicht das der Festsetzung der Einkommenssteuer zugrunde liegende Einkommen als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen. Vielmehr ist das mit einem unselbständigen Einkommen vergleichbare wirtschaftliche Nettoeinkommen als Unterhaltsbemessungsgrundlage zu ermitteln. Die dafür anfallenden Sachverständigengebühren sind erheblich und belasten zumeist sowohl die Unterhaltsschuldner wie auch die Unterhaltsberechtigten. Es ist daher dringend geboten, im Sinne des aktuellen Regierungsprogrammes das Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhaltes zu vereinfachen und vor allem für selbständig Erwerbstätige Unterhaltspflichtige kostengünstiger zu gestalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regelung vorzulegen, welche das Verfahren zur Festsetzung des Unterhaltes für minderjährige Kinder insofern vereinfacht, dass in jenen Fällen, in denen der geldunterhaltspflichtige Elternteil selbständig erwerbstätig ist, nicht notwendiger Weise ein Gutachten zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage einholen muss und somit eine einfache und für die Betroffenen kostengünstige Bemessungsmöglichkeit schafft."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.