2025/A XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Zivildienst, BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 169/2021, wird wie folgt geändert:

 

§ 12c Abs 1 Z 2 lautet wie folgt:

"eine Vereinbarung nach der Verordnung (EU) Nr. 2021/888 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps, ABl. Nr. L 202 vom 08.06.2021 S. 33 über die Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligendienst im Ausland"

Begründung

Anerkennung der Programme des Europäischen Solidaritätskorps als Zivildienstersatz

Von 2016 bis 2018 war es Zivildienern in Österreich möglich, im Rahmen des "Europäischen Freiwilligendienstes EFD" des ERASMUS+ Programms einen Freiwilligendienst im Ausland zu absolvieren, der bei einer durchgehenden Mindestdauer von zehn Monaten als Zivildienstersatz angerechnet werden konnte. Das hatte den Vorteil, dass junge Männer auf einfachem Wege Auslandserfahrung sammeln konnten, ohne zusätzlich Zivildienst und somit doppelte Arbeit leisten zu müssen. Nun wurde jedoch im Herbst 2018 der Europäische Freiwilligendienst des ERASMUS+ Programms umstrukturiert und Teil eines neuen EU-Programms, nämlich des "Europäischen Solidaritätskorps ESK". Aufgrund dieser Namensänderung und der nicht erfolgten Aktualisierung im ZDG § 12c Abs 1 Z 2, die sich noch immer auf das ERASMUS+ Programm im Europäischen Freiwilligendienst bezieht, ist aktuellen Teilnehmer_innen dieser Programme eine Anerkennung als Zivildienstersatz nicht mehr möglich. "Die Projekte der EU-Freiwilligendienste bleiben aber, wenn auch unter neuem Namen, unverändert", betonen betroffene und ehemalige Teilnehmer_innen des Europäischen Freiwilligendienstes, die sich am 22.10.2019 in einem offenen Brief an den ehemaligen Innenminister Wolfgang Peschorn wenden (1). Außerdem heben sie die Bereicherung solcher Auslandsprogramme für die Teilnehmer_innen hervor, die auf einfachem Wege wertvolle interkulturelle Erfahrungen machen können und gleichzeitig den europäischen Solidaritätsgedanken stärken. Auch die Bundesjugendvertretung hat sich des Themas angenommen und betont die derzeitige Ungleichbehandlung von ESK-Teilnehmer_innen gegenüber solchen mit ERASMUS+ Vertrag.

Bereits im Jänner 2020 hat Jugendsprecher Shetty (NEOS) einen Initiativantrag im Ausschuss für innere Angelegenheiten zu diesem Thema eingebracht (2). Die darin genannte Verordnung (EU) ist nicht mehr in Kraft, weshalb der Antrag in Bezugnahme auf die geänderten Rechtsgrundlagen nun erneut eingebracht wird.

 

Quellen

https://bjv.at/wp-content/uploads/2020/03/Offener-Brief-ESK-Zivildienstersatz.pdf

2https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00248/fnameorig_778958.html

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.