2030/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen

 

Im Jahr 2015 wurde durch das Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ermöglicht. Im Detail sieht das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 vor. Insbesondere wurden „Zuwendungen zur Vermögensausstattung“ in § 4b für gemeinnützige Stiftungen sowie im § 18 Abs. 1 Z 8 für Sonderausgaben eingeführt. Durch diese Änderungen kann ein Höchstbetrag von bis zu 500.000 Euro und bis 10% des Gewinnes steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wurde diese Begünstigung mit einer Sunset-Klausel bis 31.12.2020 versehen. Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes, das im Dezember 2020 verabschiedet wurde, wurde die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen erneut um ein Jahr, also bis 31.12.2021, verlängert.

Die zeitliche Befristung wurde im Jahr 2015 als Möglichkeit gesehen, das Gemeinnützigkeitsgesetz zu evaluieren und weiter zu verbessern. Eine Evaluierung des Gesetzes wie ursprünglich angedacht, hat aber bis heute nicht stattgefunden. Unabhängig von einer möglichen Gesetzesevaluierung wäre das Auslaufen der Spendenbegünstigung für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ein verheerendes Signal an die österreichischen Stifter_innen und Stiftungen.

Aufbauend auf den Erfolg des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 bedarf es daher einer umgehenden, ersatzlosen Streichung der Sunset-Klausel. Darüber hinaus sollen die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen an die unserer Nachbarstaaten Deutschland und der Schweiz herangeführt werden, um das volle Potenzial von Stiftungen auch in Österreich zu entfalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der die Befristung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ersatzlos aufgehoben wird. In einem weiteren Schritt soll das Gemeinnützigkeitsgesetz evaluiert und die Grenzen der Spendenbegünstigungen für Stiftungen angehoben werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.